Förderung Umweltbonus angepasst

Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen ändert sich am 1. September die Förderung durch den sogenannten Umweltbonus. Wie bei reinen Benzin- und Dieselfahrzeugen erfolgt ab dann die Umstellung vom NEFZ-Prüfzyklus auf den WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Um weiterhin als förderfähig gelistet zu sein, darf ein Hybrid-Fahrzeug nicht mehr als 50g CO2/km emittieren.

Die Liste der geförderten Fahrzeuge wird daher angepasst. Fahrzeuge mit Zulassung bis 31.08.2018 sind weiterhin förderfähig. Danach zugelassene KFZ können mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes versehen weiter unterstützt werden. Das ist z.B. bei diversen VW-Modellen der Fall. Andere Fahrzeuge werden von der Liste gestrichen. So erhalten alle Volvo-Hybridfahrzeuge mit Zulassung ab September keinen Umweltbonus mehr.

Auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge findet sich nun eine eigene Sektion der Hybridfahrzeuge aufgeschlüsselt sind.

>> Liste der förderfähigen Fahrzeuge (Stand: 31.08.2018)