Neue Förderung: Wettbewerb Energieeffizienz

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Ab 1. April 2019 startet der Wettbewerb Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums. Mit der wettbewerblich ausgestalteten Förderung können Unternehmen investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorantreiben. Dabei stehen viel mehr Möglichkeiten offen als bei der klassischen Förderung einzelner Technologien. Das beste Verhältnis von Fördersumme zu erwarteter Einsparung entscheidet über die Mittelzuteilung.

Wettbewerbliches Fördermodell

Das Pilotprojekt STEPUp! (STromEffizienzPotentiale nutzen) aus dem vorangegangenen Jahr führte bereits als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung den Einsatz der Fördermittel im Verhältnis zur erreichten Einsparung ein. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt im Rahmen der Bündelung der Förderprogramme unter dem Dach der „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ den Förderwettbewerb fort.

Unternehmen, die in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, können Projekte in den einzelnen Ausschreibungsrunden einreichen. Die Bedingungen sind akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet und fördern investive Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

Förderfähige Maßnahmen

Welche Maßnahmen das Unternehmen im Einzelnen ergreift, um die Effizienz zu verbessern, ist diesem selbst überlassen. Dazu können beispielsweise die Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien, die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz zählen. Ebenso denkbar ist die Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung, die Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien als auch der Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Grundsätzlich kann jede investive Maßnahme, die nachweislich zu Energie- und CO2-Einsparungen führt, gefördert werden.

Ob ein Projekt für einen Zuschuss in Betracht kommt, hängt u.a. von der Amortisationszeit ab. Diese muss mindestens vier Jahre ohne den Zuschuss betragen. Die Amortisationszeit berechnet sich, indem die förderfähigen Kosten (in Euro) durch die Summe des Produkts aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Kilowattstunden pro Jahr) und Energiepreis pro Energieträger (in Euro pro Kilowattstunden) geteilt werden. Die Projektlaufzeit ist auf maximal drei Jahre begrenzt.

Fördereffizienz zentral

Wichtig hierbei ist die energetische Betrachtung im Rahmen des Einsparkonzepts, dessen Erstellung seinerseits förderfähig ist. Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr.

Die Förderung erfolgt in Form einer anteiligen Finanzierung und beträgt maximal 50 Prozent der effizienzbezogenen Kosten. Die förderungsfähigen Kosten bemessen sich nach den Investitionsmehrkosten, inklusive der mit der Investition in Verbindung stehenden Nebenkosten sowie Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts. Die maximale Fördersumme ist auf 5 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben begrenzt.
Das einreichende Unternehmen kann die Wettbewerbsfähigkeit des Projekts selbst steuern. Bis zur Obergrenze sind die Förderquoten frei zu beantragen und damit die Fördereffizienz zu verbessern.

Begleitung der Projekte

Der Wettbewerb Energieeffizienz ist für Unternehmen hoch attraktiv. Gefördert werden Projekte, die außerhalb des Bereichs der klassischen Effizienzmaßnahmen liegen. Hier können Unternehmen hochspezifische Potentiale identifizieren und besonders kosteneffiziente Maßnahmen anpacken. Die Antragstellung ist an viele Voraussetzungen geknüpft, die Hürden für Unternehmen darstellen können. Das betrifft nicht nur die Maßnahme selbst, die entsprechend technisch darzustellen ist. Dazu gehören auch wirtschaftliche Rentabilitätsberechnungen und Darstellung der Einsparungen auf Grundlage tauglicher Kennzahlen. Ab dem 15.04.2019 können Anträge gestellt werden.

ISPEX begleitet Projekte umfassend, angefangen von den ersten Kostenabschätzungen und eine tiefgehende Analyse des Projekts, über die Erstellung eines Kennzahlenkataloges bis zur formgerechten Antragstellung und Kontrolle der Nachweisführung. Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten, Projektierung und Umsetzung.

Ihr Ansprechpartner

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