Folgen Kohleausstieg

Die FDP-Fraktion hat sich im Rahmen einer kleinen Anfrage im Bundestag zu den Folgen des beschleunigten Kohleausstiegs erkundigt.

Unter wurde die Regierung angefragt, mit welchen CO2-Einsparungen sie durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Gegensatz zu einem Ausstieg als Ergebnis der Wirkung des EU-Emissionshandels rechne. Die Bundesregierung antworte hierzu, nachdem sie Bezug auf das Nichtvorhandensein einer Empfehlung der Ausstiegskommission genommen hat: „Eine Quantifizierung der Gesamtemissionseinsparung des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung ist methodisch anspruchsvoll und kann vorab immer nur modellhaft und mithilfe einer Strommarktmodellierung erfolgen. Neben diversen Annahmen zu einem kontrafaktischen Szenario müssen eine Vielzahl von Annahmen zur Entwicklung der CO2- und Brennstoffpreise und weiteren energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden. Die Bundesregierung gibt hierzu regelmäßig wissenschaftliche Studien in Auftrag. Die Ergebnisse macht sich die Bundesregierung nicht zu eigen“.

Auf die Frage mit welchen Kosten die Regierung pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent rechne, verweist die Regierung ebenso auf jene Antwort.

Nach den Schlussfolgerungen der Berechnungen des Bundesrechnungshofs gefragt, wonach sich bis 2050 Treibhausgaseinsparungen von rund 650 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten ergeben sollen, gibt die Bundesregierung an, dass ihr andere Zahlen aus den genannten Studien vorlägen.

Die Oppositionsfraktion erkundigt sich auch nach den Haushaltsmindereinnahmen aus der Löschung der freigewordenen CO2-Zertifiakte sowie nach den Auswirkungen auf die gesamt-europäischen CO2-Einsparungen durch den beschleunigten Kohleausstieg. Hierzu die Bundesregierung: „Die Menge der aufgrund des Kohleausstiegs ´freiwerdenden Zertifikate` (und dies gilt folglich auch für die Haushaltsmindereinnahmen) kann im Vorhinein nicht jahresscharf beziffert werden. Sie wird daher erst durch den Beschluss der Bundesregierung nach der Stilllegung der jeweiligen Kraftwerke festgelegt. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung, dass die Marktstabilitätsreserve (MSR) des Europäischen Emissionshandels (EU ETS) bereits zur Löschung von Zertifikaten beiträgt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Berechtigungen durch die Bundesregierung gelöscht werden, wird gemäß Gesetzentwurf durch mindestens zwei unabhängige Gutachten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen analysiert“.

>> Anfrage BT-Drs. 19/17541

>> Antwort BT-Drs. 19/18991