Forderungsanmeldung Insolvenz DEG Deutsche Energie GmbH

DEG Insolvenz

Wie Anfang Juni angekündigt, hat der Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens Michael Pluta, Stuttgart, die Unterlagen zur Anmeldung für Forderungen zur Tabelle Ende Juni versandt. Ehemalige Kunden der DEG Deutsche Energie GmbH, jetzt DEGIA Berlin GmbH, können nun online die vorgeschlagenen Forderungen anmelden. Die Höhe der Insolvenzforderung ergibt sich aus dem Saldo der bereits vorliegenden Schlussrechnungen für die einzelnen Zähler und einer Pauschale für entstandene Zinsen und Kosten. In dem Schreiben ist eine Gläubiger-PIN enthalten. Damit kann der Betrag im Portal nach Registrierung anerkannt werden. Ergänzende Unterlagen u.dgl. sind nicht notwendig. Korrekturen bei unrichtiger oder unvollständiger Bankverbindung, bzw. zur Person können über das Portal getätigt werden.

Laut dem Schreiben des Insolvenzverwalters Pluta wird er die so bestätigten Forderungen zum Berichtstermin am 29.07.2019 anerkennen, sofern sich bis dahin keine Änderungen ergeben. Der Insolvenzverwalter rechnet mit einer Quote von unter 20 % nicht vor 2022. Der abschließend festgestellte Betrag wird nach Verfahrensabschluss automatisch ausgezahlt.

Für den Fall, dass die Hausbank infolge des Lastschriftwiderrufs Forderungen zur Tabelle über dieselben Beträge erhoben hat, wird dies geprüft. Dann erhalten Kunden nach dem Prüfungstermin eine entsprechende Mitteilung.

Schriftliche Bestätigung

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gläubiger der DEGIA/DEG über keinen Internetzugang verfügt, können die vorgeschlagenen Beträge für die Forderungen zur Tabelle auch postalisch mittels beigefügten Formulars anerkannt werden. Bei einer lediglich postalischen Anerkennung sollten keine weiteren Unterlagen beigelegt werden.

Bestimmte Gläubiger, wie Behörden und Krankenkassen, müssen überdies ohnehin auf den Postweg zurückgreifen.

Abweichende Forderungen

Sollte der vorgeschlagene Forderungsbetrag von dem selbst errechneten abweichen, können Gläubiger diesen per Formular zuzüglich Nachweise usw. nur über den Postweg anmelden. Der Insolvenzverwalter bittet darum, bei geringfügigen Abweichungen von Änderungen bei der Forderung abzusehen. Der erhöhte Arbeitsaufwand und die damit einhergehenden höheren Kosten schmälern die Quote. Zudem sollten keine Unterlagen per Email oder FAX eingereicht werden, sondern nur der Postweg in Anspruch genommen werden. Möchte der Gläubiger an dem Berichtstermin teilnehmen, kann er dies auf dem Formular ankreuzen. Alternativ ist die Benachrichtigung via Email möglich. Eine Pflicht zur Teilnahme am Berichtstermin besteht nicht. Reisekosten werden nicht erstattet.

Verfahrenstermine und Kontakt

Den Stand des Verfahrens veröffentlicht der Insolvenzverwalter auf seiner eigenen Internetseite und auf der ehemaligen Geschäftsseite der DEG. Das Abwicklungsteam ist laut Schreiben für Rückfragen in Erlenbach unter 07132 – 4504010 oder post@deutsche-energie.de zu erreichen.

Die Postadresse für die schriftlichen Eingaben lautet:

RA Michael Pluta, IV DEG/DEGIA GmbH, Insolvenzverwaltung/Tabelle, Karlstraße 33, 89073 Ulm.

Laut Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.06.2019 (Az: 3 IN 216/19) sind folgende Termine festgesetzt:

22.07.2019 (Termin laut Pluta)
Bericht zur Gläubigerversammlung unter www.pluta.net online

29.07.2019, 10:00 Uhr.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung. Saal 171, 1. OG, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn, Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Amt Heilbronn.

02.09.2019
Schriftliche Anmeldung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) beim Insolvenzverwalter

23.09.2019
Niederlegung der Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in digitaler Form. Anmeldeunterlagen in Papierform mit Aufbewahrung beim Insolvenzverwalter.

05.11.2019, 10:00 Uhr.
Prüfungstermin, Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn.

ISPEX rät vor diesem Hintergrund

Abseits der rechtlichen Erwägungen, die Kunden im Einzelfall ausschließlich mit ihrem qualifizierten Rechtsbeistand erörtern sollten, gilt es, Formfehler zu vermeiden. Dies betrifft die Fristen und die Nachweisführung bei der Erhebung einer abweichenden Forderung, aber auch selbstverständliche Angaben, wie die Überprüfung der Kontaktdaten und der Firmierung sowie die Unterschrift durch einen Zeichnungsberechtigten.

Im Allgemeinen sollte der Insolvenzverwalter vom Gläubiger über Änderungen seinerseits auf Stand gehalten werden. Das Insolvenzverfahren wird sich bis mindestens 2022 hinziehen. In dieser Zeit können Änderungen auftreten, wie z.B. bei der Firmierung, der Bankverbindung, oder der Forderungsbegünstigte kann wechseln.

Eine etwaige doppelte Anmeldung einer Forderung durch die Hausbank sollte im Vorfeld mit dieser selbst abgeklärt werden, um Verzögerungen in dem ohnehin umfangreichen Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis:
Diese allgemeine und unverbindliche Information ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung! Bitte ziehen Sie zur Prüfung der Rechtslage im Einzelfall einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.

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Marco Böttger

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