Frist erweitertes EKDP

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) wurde mit der Richtlinie vom 15.12.2022 erweitert. Für die Monate November und Dezember 2022 kann für den Bezug von Wärme und Kälte aus Strom- und Erdgaserzeugung ein Mehrkostenausgleich beantragt werden. Die Frist hierfür läuft bis 28.02.2023.

Zu beachten ist, dass die bereits gewährten oder hinzukommenden Beihilfen relevant für die Entlastungssumme in Zuge der Strompreisbremse bzw. Erdgas- und Wärme-Preisbremse werden können.

Ende Februar hatte das BAFA das entsprechende Merkblatt zum erweiterten Programm nochmals überarbeitet.

>> Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

 
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