Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) aktiviert vorsorglich die erste Stufe des Notfallplans Gas. Die Versorgung mit Erdgas ist weiterhin gewährleistet. Die Frühwarnstufe wird dann ausgerufen, wenn ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vorliegen, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann.

Russland hatte angekündigt, Gasexporte nur noch auf Rubel-Basis abzuwickeln. Dies lehnten die G7-Staaten mit Verweis auf die vereinbarten Vertragskonditionen ab. Russland drohte darauf hin, die Gaslieferungen zu stoppen.

Als Reaktion, um auf Liefereinschränkungen oder Lieferausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK die Frühwarnstufe auf Grundlage der EU-Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Erdgas-SoS-VO) ausgerufen.

Das Krisenteam Gas wird einberufen. Dieses beobachtet engmaschig und bewertet die aktuelle Situation im Gasnetz. Im Krisenteam sind neben dem BMWK auch die BNetzA, THE, FNB und Vertreter der Bundesländer involviert.

Sofern Maßnahmen notwendig sind, werden diese vorerst marktbezogen durch den Marktgebietsverantwortlichen THE und die FNB erfolgen. Mit dieser Krisenstufe sind keine nicht-marktbezogenen (hoheitliche) Eingriffe durch die Regierung vorgesehen. Gegenwärtig sind keine Versorgungsengpässe zu verzeichnen.

Laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) gilt somit offiziell ab heute, 30.03.2022 die Frühwarnstufe nach Art. 11 SoS-VO. Die Ausrufung der nächsten Krisenstufe „Alarmstufe“ würde wiederum per Pressemitteilung erfolgen.

>> Pressemitteilung des BMWK

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