Gas: Speichervorgaben gesenkt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland abgesenkt und differenziert.

Laut Mitteilung des BMWK werden die Füllstandsvorgaben zum 1. November eines Jahres für alle Kavernenspeicher von 90 % auf 80 % abgesenkt. Diese Vorgaben gelten auch für die vier süddeutschen Porenspeicher. Für die übrigen Porenspeicher reduziert sich die Vorgabe auf 45 %.

Die Vorgaben werden über die Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) geregelt. Durch die Ermächtigung § 35 b Abs. 3 EnWG ist das BMWK in der Lage, per Verordnungsweg die Speichervorgaben direkt anzupassen. Die Verordnung wurde am 30. April 2025 im Bundeskabinett behandelt, am 5. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit seit 6. Mai in Kraft.

>> Gasspeicherfüllstandsverordnung — GasSpFüllstV

>> Pressemitteilung des BMWK

 
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