Gasbeschaffungsumlage: Abschlagszahlung verschoben

Die Bundesregierung hat die erste Abschlagszahlung der Gasbeschaffungsumlage nach EnSiG § 26 auf Ende Oktober verschoben. Eine entsprechende Verordnung zur Anpassung der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) wurde am 16. September 2022 dem Bundestag zugeleitet. Durch Änderung des § 2 Abs. 9 S. 5 der GasPrAnpV sind die Abschlagszahlungen für die Monate Oktober und November 2022 nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig.

Laut Begründung ist die Regelung notwendig, da die Bundesregierung aktuell noch Einzelfragen bei der Gasbeschaffungsumlage prüfe.

Der § 26 EnSiG Abs. 4 sieht vor, dass die Verordnung zur sogenannten „saldierten Preisanpassung“ dem Bundestag 72 Stunden vor Verkündung mitzuteilen ist. Der Bundestag kann innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung verlangen, dass die Verordnung nicht verkündet bzw. unverzüglich aufgehoben wird.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

>> Bundesanzeiger vom 19.09.2022

 
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