Gasbeschaffungsumlage bleibt vorerst

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat sich heute am 21.09.2022 in einem Pressestatement zur angekündigten Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper auch zur Gasbeschaffungsumlage geäußert. Demnach wird die Gasbeschaffungsumlage regulär ab Oktober erhoben und bleibt bis zur Klärung der finanzverfassungsrechtlichen Fragen bestehen. Das wird voraussichtlich mindestens drei Monate dauern.

Habeck erläuterte, dass die Ressortabstimmung zu einer angepassten Gasumlage eingeleitet sei: Man habe einen rechtssicheren Weg gefunden, die „Trittbrettfahrer vom Trittbrett zu schubsen“. In der Kabinettsvorlage seien auch die beiden offenen Punkte zu Fernwärme und Festpreisverträgen enthalten.

Die Übernahme von Uniper durch den Staat werde aus wettbewerbsrechtlichen Gründen drei Monate benötigen. Daraus ergibt sich laut Habeck außerdem die Frage, ob eine Umlageerhebung für ein dann Staatsunternehmen verfassungskonform sei. Die Gasumlage sei eine „Brücke bis zur abschließenden Klärung“. Sie sei notwendig für die Liquidität von Uniper.

Zur Gasumlage bestätigte der Minister, dass diese bis zum Abschluss der finanzverfassungsrechtlichen Prüfung erhoben werde. Sollte die Gasumlage nicht mehr erhoben werden können, müsse sofort eine Alternative aufgebaut werden.

Auf Nachfrage bezüglich Unterstützung weiterer Gaslieferanten bekräftigte Habeck, dass „der Staat alles notwendige tun wird, um die Unternehmen immer liquide im Markt zu halten“.

>> Pressestatement von Bundeswirtschafts- und Klimaminister Habeck (Video)

>> Pressemitteilung BMWK

 
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