Gasbeschaffungsumlage ist abgeschafft

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2022 mittels Verordnung die Abschaffung der Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) beschlossen. Die GasPrAnpV wird rückwirkend zum 9. August 2022 und in Gänze außer Kraft gesetzt. Dadurch sind keine Ansprüche aus der GasPrAnpV, d.h. saldierter Preisanpassung nach § 26 EnSiG, in Form der Gasbeschaffungsumlage entstanden.

Die Aufhebungsverordnung soll am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tags darauf in Kraft treten.

Die Gasbeschaffungsumlage wird durch den sogenannten „Abwehrschirm“, den die Bundesregierung am Vortag bekannt gegeben hatte, überflüssig.

>> Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung

 
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