Gasbeschaffungsumlage wird abgeschafft

Die Bundesregierung hat heute am 29.09.2022 bekannt gegeben, dass die Gasbeschaffungsumlage (§ 26  EnSiG) wieder abgeschafft wird. Die benötigten Finanzmittel zur Stabilisierung der Gasimporteure werden über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfond bereitgestellt. Bereits gezahlte Umlage müsste zurückerstattet werden.

In einer Pressekonferenz stellten Bundeskanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner den von der Regierung vereinbarten Abwehrschirm mit einem Finanzvolumen von 200 Mrd. Euro vor. Zudem veröffentlichte die Bundesregierung ein Eckpunktepapier „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ zu den angedachten Maßnahmen. Dazu gehören u.a. eine Strompreisbremse und Gaspreisbremse.

Zur Finanzierung der Maßnahmen wird der reaktivierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds herangezogen. Die Marktkapitalisierung der Gasimporteure erfolgt aus diesen Mitteln, sodass die Gasumlage nicht mehr notwendig ist. Zur weiteren Entlastung dient die Gaspreisbremse. Diese soll von der eingesetzten Gaskommission schnellstmöglich ausgearbeitet werden. Die Gasumlage werde nicht mehr benötigt, es sei alternatives Finanzierungsinstrument geschafften worden.

Die Gasumlage wird ab Samstag erhoben. Minister Habeck stellte auf Nachfrage klar, dass die Verordnung auf die Gasumlage per Verordnung eingesetzt und per Verordnung zurückgezogen wird. Die Ressortabstimmung im Umlaufverfahren sei heute mit der Pressekonferenz eingeleitet worden. „Sollte es schon Abzüge geben … müssten die zurückgezahlt werden“, erklärte Habeck.

Die beschlossenen Maßnahmen gelten laut Habeck bis März/April 2024.

>> Pressekonferenz zu aktuellen Fragen der Energieversorgung

 
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