Gaspreisbremse: Zwischenbericht Gaskommission

Der Zwischenbericht der sogenannten Gaskommission, die mit der Ausarbeitung einer Gaspreisbremse von der Bundesregierung beauftragt wurde, liegt vor. In einer Pressekonferenz stellten Vertreter der Kommission heute die ersten Eckpunkte vor. Prämissen bei der Erarbeitung seien demnach schnelle Entlastungen sowie die Wirkung auf den Zeithorizont bis Frühjahr 2024 gewesen.

Industriekunden

Für Unternehmen mit RLM-Bezug (größer 1,5 Mio. kWh/a) ist ab 1. Januar 2023 eine Deckelung auf 7 ct/kWh auf den Beschaffungspreis angedacht. Diese Deckelung soll auf 70 Prozent der Bezugsmenge begrenzt werden. Referenz hierfür ist das Jahr 2021. Eine absolute Höhe ist nicht vorgesehen.

Die Förderung soll an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, u.a. eine Standortgarantie und Transformationsmaßnahmen. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen sein. Eine wettbewerbsrechtliche Abklärung der Gaspreisbremse mit der EU ist ohnehin notwendig.

Die Deckelung soll über den Lieferanten abgewickelt werden. Um den Preisdeckel in Anspruch zu nehmen, sollen sich die Unternehmen bei den Versorgern melden. Ein Automatismus scheint nicht geplant zu werden.

Haushaltskunden

Die Entlastung für Haushaltskunden soll in zwei Stufen erfolgen. Die Abschlagszahlung für den Dezember soll durch den Staat übernommen werden. Dann soll ab März oder April ein Gasendkundenpreis von 12 ct/kWh für 80 Prozent auf den Abschlag gelten. Analog sollen Regelungen für Fernwärme getroffen werden, dies würde ca. 9,5 ct/kWh entsprechen.

Der geldwerte Vorteil aus dieser Zuwendung soll der Einkommenssteuer unterworfen werden.

Die Kommissionsmitglieder betonten, dass man sich bei den Maßnahmen an einem „new normal“ bei dem Preisniveau orientiere, d.h einem langfristig höheren Kostenlevel. Die Preisbremse nehme dies nur vorweg. Von diesen Schätzwerten sei die Gesamtkalkulation der Maßnahmen bis April 2024 abhängig. Die Gesamtkosten der Gaspreisdeckelung werden über die gesamte Laufzeit auf 96 Mrd. Euro geschätzt.

Der Zwischenbericht zeigt nur die Richtung der Maßnahmen auf. Er nimmt nicht den Endbericht vorweg und ist rechtlich nicht bindend.

>> ExpertInnen-Kommission Gas Wärme Zwischenbericht

 
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