Gasspeicherumlage: Abschaffung beschlossen

Der Bundestag hat am 06.11.2025 in Zweiter und Dritter Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BT-Drs. 21/1496) in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen1. Damit wird für Letztverbraucher ab 1. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35 e EnWG) mehr fällig.

Bis Ende 2025 wird der negative Saldo des Umlagekontos vollständig aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. Das hatte die Bundesregierung im Haushaltsentwurf für 2025 bereits verankert und durch die Änderung des EnWG ins Parlament gebracht. Die Gasspeicherumlage wird bis Ende des Jahres weiterhin mit 0,2890 ct/kWh abgerechnet und entfällt dann.

Steuer, Umlagen, Entgelt, CO2-Bepreisung im Gaswirtschaftsjahr 2025/2026

Die THE hatte auf Grundlage des Teil 3a des EnWG die Befüllung der Gasspeicher in Deutschland nach gesetzlich vorgegebenen Füllständen besorgt und mehrere Milliarden Euro ausgegeben. Die spätere Vermarktung des Speichergases erbrachte aufgrund gesunkener Börsenpreise nur einen Bruchteil an Erlösen, sodass sich im September 2025 das Defizit auf dem Umlagekonto immer noch auf 3,75 Mrd. Euro beläuft.

Die Gesetzesänderung ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Nach gegenwärtigem Stand wird der Bundesrat sehr wahrscheinlich keinen Einspruch erheben, sodass dem Inkrafttreten nichts im Wege steht.

1 Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BT-Drs. 21/1496, BT-Drs. 21/2078, BT-Drs. 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (BT-Drs. 21/2597)

>> Übersicht der Umlagen auf Gas (Stand 06.11.2025)

>> Textarchiv des Bundestages

 
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