Gasspeicherumlage: Abschaffung nimmt letzte Hürde

Die Gasspeicherumlage wird ab 2026 nicht mehr erhoben. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2025 keinen Einspruch erhoben, sodass das entsprechende Gesetz zur Änderung* dem Bundespräsidenten ohne weitere Verzögerung zur Unterschrift vorgelegt werden kann.

Der Beschluss des Bundestages erfolgte bereits am 06.11.2025. ISPEX berichtete hierzu. Die marktgebietsverantwortliche THE reagierte noch vor dem Bundesratsbeschluss auf die sich abzeichnende Gesetzesänderung. In einer Erklärung kündigte sie an, die Schlussrechnung für das Umlagekonto vorzubereiten und nach einer Prüfung durch die BNetzA die Differenz mit dem BMWE bis Mai 2026 abzurechnen.

*Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (BR-Drs.634/25)

>> TOP 10 der 1059. Sitzung des Bundesrates

>> Mitteilung der THE

 
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