Gasspeicherumlage bleibt gleich

Die THE hat heute die Höhe der Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG veröffentlicht. Auch für das erste Halbjahr 2023 wird weiterhin der Satz von 0,0590 ct/kWh erhoben. Die nächste Anpassung erfolgt für das zweite Halbjahr 2023 und wird sechs Wochen vorher bekannt gegeben.

Die aktualisierte Übersicht inklusive PDF zum freien Download finden Sie unter

>> Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2022

 
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