Gasspeicherumlage mehr als verdoppelt

Die marktgebietsverantwortliche Tradinghub (THE) hat die Höhe der Speicherumlage nach § 35e EnWG bekannt gegeben. Ab 1. Juli werden 0,1450 ct/kWh bei Gas aufgerechnet. Damit liegt der Satz mehr als doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr (0,0590 ct/kWh).

Die nächste Anpassung erfolgt für das erste Halbjahr 2024 und wird sechs Wochen vorher veröffentlicht. Laut THE hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigt, das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen. Demnach hat THE im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur diesen verlängerten Zeitraum bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Über die sogenannte Gasspeicherumlage werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher über SSBO (Strategic Storage Based Options) umgelegt. In Branchenkreisen war bereits vermutet worden, dass durch die Marktbewegung eine Erhöhung der Umlage notwendig würde. Der Speicherverband INES hatte im Januar bereits Berechnungen vorgelegt: Erhöhung der Gasspeicherumlage?

Die aktualisierte Übersicht inklusive PDF zum freien Download finden Sie unter

>> Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2022

>> Pressemitteilung der THE

 
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