Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG genehmigt
Von ISPEX am 1. Aug 2022
Die Bundesnetzagentur hat die durch THE vorgelegte überarbeitete Methodik zur Ausgestaltung des Umlagemechanismus nach § 35e EnWG genehmigt. Damit kann die Gasspeicherumlage zum 1. Oktober erhoben werden. Die Höhe wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode bekannt gegeben.
>> EnWG: Gasspeicherumlage wird umgesetzt
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