Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat die durch THE vorgelegte überarbeitete Methodik zur Ausgestaltung des Umlagemechanismus nach § 35e EnWG genehmigt. Damit kann die Gasspeicherumlage zum 1. Oktober erhoben werden. Die Höhe wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode bekannt gegeben.

>> Beschluss BNetzA BK7 (PDF)

>> EnWG: Gasspeicherumlage wird umgesetzt

 
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Andreas Seegers

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