Gasspeicherumlage: Verlängerung initiiert

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Gasversorgungssicherungsmaßnahmen aus dem sog. Gasspeichergesetz (EnWG Teil 3a) am 13.09.2023 beschlossen. Damit würde die sog. Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) bis zum 31. März 2027 anfallen. Mit der Null-Stellung des Umlagekontos würden dann auch danach evtl. noch Nachverrechnungen in den Folgemonaten auflaufen.

Die Umlage wird erhoben, um die Maßnahmen zur Gasspeicherbefüllung zu finanzieren. Hierzu bedient sich der marktgebietsverantwortliche THE verschiedener Maßnahmen, etwa der Beschaffung und Einspeicherung von Gas. Die Kosten werden per Umlage auf die Letztverbraucher gewälzt. Die Bundesregierung hält die Maßnahmen bis zur Fertigstellung landseitiger LNG-Terminals für notwendig. ISPEX berichtete im Juli hierzu: Weiterhin Gasversorgungssicherungsmaßnahmen.

Derzeit weist das Umlagekonto ein Minus von rund 8,59 Mrd. Euro aus (vorläufiger Stand August).

>> Gesetzentwurf der Bundesregierung

 
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