GEG/ Solardeckel/ Windkraftabstandsregel

Der Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude verabschiedet. Daraus folgt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Der Regierungsentwurf (BT-Drs.Drs. 19/16716, 19/17037, 19/17193 Nr. 8) wurde in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drs. 19/20148 Buchstabe a) angenommen. Laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums schaffe das Gebäudeenergiegesetz ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der sogenannte Solardeckel (§ 49 Abs. 5 und 6 EEG) gestrichen. Damit kann der Zubau von PV-Anlagen über 52-Gigawatt-Grenze hinaus erfolgen.

Darüber hinaus wurde eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), hier die Regelungen des § 249 Sonderregelungen zur Windenergie, angepasst. Die Neufassung des Absatz 3 schränkt die Landesgesetzgebung dahingehend ein, dass „ … ein Mindestabstand [ … ] höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen darf“.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

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