Nachweis der ökologischen Gegenleistungen und des Grünstromverbrauchs

Unternehmen müssen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen. Vergünstigungen wie Begrenzungen oder Erstattungen bei:

  • der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
  • der Carbon-Leakage-Kompensation (CLK)
  • der Strompreiskompensation (SPK)
  • dem Industriestrompreis (ISP)
werden nur noch gewährt, wenn die betreffenden Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Teil der Beihilfe in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, Dekarbonisierung der Produktion oder ungeförderten Strom aus Erneuerbaren Energien investieren.

Ökologische Gegenleistungen und deren Nachweis sind daher essentiell wichtig. Dabei sind Planung, Umsetzung und Dokumentation rechtsicher und nicht zuletzt wirtschaftlich durchzuführen.

In einem kostenfreien zweiteiligen Briefing erläutert Marco Böttger den rechtlichen Hintergrund und die Herangehensweise, um den Anforderungen der Ökologischen Gegenleistungen im Unternehmen gerecht zu werden.

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen

  • die rechtlichen Grundlagen zu verstehen,
  • den Handlungsbedarf abzuschätzen,
  • die Nachweispflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltung richtet sich an

  • Geschäftsführer*innen
  • Energie- und Budgetverantwortliche im Management
  • Energiemanager*innen

Ihr Referent

  • Dipl.-Kfm. Marco Böttger, Energiemanager und Auditor

Termine und Themen

25.09.2026 | 10:00–11:30 Uhr
Besondere Ausgleichsregelung, Industriestrompreis

23.10.2026 | 10:00–11:00 Uhr
Carbon-Leakage-Kompensation nach BECV, Strompreiskompensation

Anmeldung

Die kostenfreie Teilnahme an den Briefings richtet sich an Vertreter aus Unternehmen und Institutionen aus Industrie, Wirtschaft und öffentlicher Hand.

Aus Kapazitätsgründen behalten wir uns vor, Anmeldungen von Mitbewerbern kurzfristig zu stornieren.

Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die damit im Zusammenhang stehende Kommunikation zu unseren Produkten und Dienstleistungen genutzt.

ISPEX behält sich vor, die Teilnahme von Marktbegleitern abzulehnen.

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Ansprechpartner

Für ein Angebot zu einem individuellen Workshop oder bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen als Ansprechpartner das Team ISPEX Akademie unter der Telefonnummer 0921 – 150 911 110 oder per Email akademie@ispex.de gerne zur Verfügung.

Veranstaltungsempfehlung

Sie möchten das Thema vertiefen?

Die Webinar-Reihe vermittelt Impulse für die Umsetzung der Ökologischen Gegenleistungen im Unternehmen. Wenn Sie die vorgestellten Themenbereiche vertiefen möchten, empfehlen wir unseren Praxis-Workshop:

Online-Workshop zum rechtssicheren Nachweis der (ökologischen) Gegenleistungen

Termin: 29.10.2026 | 09:00-12:30 Uhr

Im Workshop erfahren Sie, wo die rechtlichen Fallstricke lauern und wie sie eine stringente Strategie und rechtssichere Nachweisführung der ökologischen Gegenleistungen aufbauen..

Infos & Anmeldung