Gegenleistung der Unternehmen
im Energierecht

Zukünftig müssen Unternehmen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen. Vergünstigungen wie Begrenzungen oder Erstattungen werden zukünftig nur noch gewährt, wenn die betreffenden Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Teil der Vergünstigung in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, Dekarbonisierung der Produktion oder ungeförderten Strom aus Erneuerbaren Energien investieren.

Um die Privilegierungen dauerhaft zu erhalten, bedarf es einer rechtzeitigen Umstellung im Energiemanagementsystem, in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der identifizierten Maßnahmen, in der Investitionsplanung und in der Energiebeschaffung bzw. Energieerzeugung.

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen

  • die rechtlichen Grundlagen zu verstehen,
  • den Handlungsbedarf abzuschätzen,
  • die Nachweispflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltung richtet sich an

  • Geschäftsführer*innen
  • Energie- und Budgetverantwortliche im Management
  • Energiemanager*innen

Ihre Referenten

  • Dipl.-Jur. Sebastian Bütof
  • Dipl.-Jur. Jonathan Hübner
  • Dipl.-Jur. Ian Ditt

Details zur Veranstaltung als PDF-Dokument

      Online-Seminar Gegenleistung der Unternehmen im Energierecht ISPEX-Veranstaltung-Gegenleistungen-der-Unternehmen-im-Energierecht.pdf (Dateigröße 578 KB)

  

Termin verpasst?

Kein Problem. Fragen Sie einen Workshop zum Thema an und bereiten Sie sich fokussiert auf Ihr Unternehmen auf die zukünftigen Anforderungen vor.

Ansprechpartnerin

Für ein Angebot zu einem individuellen Workshop steht Ihnen als Ansprechpartnerin Martina Kurzendorfer unter der Telefonnummer 0921 – 150 911 128 oder per Email veranstaltung@ispex.de gerne zur Verfügung.