GEIG/ WEMoG

Im Bundesrat wurden im Rahmen der Sondersitzung vom 27.03.2020 die Ausschussempfehlungen zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG vorlegt. Darin wird die Bundesregierung gebeten, die vorgesehenen Auslösetatbestände für Nachrüstverpflichtungen für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erweitern. Eine größere Renovierung der Gebäudehülle als alleinigen Auslösetatbestand würde die Nachrüstung nicht verbundener Parkplätze nicht erzwingen. Zudem solle die Nachrüstverpflichtung bei Parkplätzen auf jeden zehnten Stellplatz erweitert werden. Schließlich sprechen sich die Ausschüsse für eine Länderöffnungsklausel aus. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig.

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den Gesetzentwurf zum Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vrogelegt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, jedem Mieter einen Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten einzuräumen.

>> BR-Drs. 111/1/20

>> Regierungsentwurf zum WEMoG