Gemeinsame Ausschreibungsrunde

Die Bundesnetzagentur hat die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windkraft an Land und Solaranlagen eröffnet. Gebotstermin ist der 1. November 2018. Es handelt sich um eine wettbewerbliche Ausschreibung, in der Windkraft und Solaranlagen in Konkurrenz um den geringsten Erzeugungspreis treten.

Bei dieser Ausschreibung werden Verteilnetzausbaugebiete miteinberechnet. Anlagen, die in Gebieten mit Netzausbaubedarf errichten werden sollen, würden zusätzlichen Aufwand bei der Netzintegration herbeiführen. Dieser Umstand findet in der sogenannten Verteilernetzkomponente, einem Malus, Berücksichtigung.

Aufgrund des Feiertages können Gebote bis 2. November abgegeben werden. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt beträgt das Höchstgebot 8,75 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen an Land ist das Vorliegen der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die Meldung an das Marktstammdatenregister obligat.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur