Gesamtbelastung durch Umlagen bei Strom 2021 leicht fallend – voraussichtlich moderate Anpassungen Netzentgelte

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Im Jahr 2021 können Unternehmen beim Strombezug mit einer leicht verringerten Gesamtbelastung durch Umlagen und Abgaben rechnen. Bedingt durch die Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh sinken die Kosten um rund 0,17 ct/kWh. Die Netzentgelte bleiben voraussichtlich weitgehend stabil.

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Bei den gesetzlichen Strompreisbestandteilen ist im kommenden Jahr mit einer etwas niedrigeren Gesamtbelastung zu rechnen. Die Summe aus gesetzlichen Umlagen, Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden und Stromsteuer beläuft sich 2021 auf insgesamt 9,750 ct/kWh. Das sind 0,173 ct/kWh weniger als im laufenden Jahr.

Beim größten Posten unter den gesetzlichen Strompreisbestandteilen, der EEG-Umlage, führt die im Zuge des Corona-Konjunkturpakets beschlossene Deckelung auf 6,50 ct/KWh zu einer deutlichen Entlastung. Ohne den Eingriff des Gesetzgebers hätte die EEG-Umlage aufgrund des erheblichen Defizits auf dem EEG-Umlagekonto in diesem Jahr und den negativen Prognosen für das kommende Jahr auf 9,651 ct/kWh steigen müssen. Anstelle dieses kräftigen Anstiegs ergibt sich nun im Vergleich zum aktuellen Jahr eine Entlastung um 0,256 ct/kWh.

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Ebenfalls leicht rückläufig ist die Offshore-Netzumlage. Diese liegt 2021 bei 0,395 ct/KWh und damit 0,021 ct/kWh niedriger als derzeit.

Bei den übrigen Umlagen zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Allerdings fallen die jeweiligen Erhöhungen der Umlagesätze insgesamt moderat aus und gleichen die Entlastung durch die EEG-Umlage nicht vollständig aus. Die KWKG-Umlage liegt im kommenden Jahr bei 0,254 ct/KWh und damit 0,028 ct/kWh über dem Satz für 2020. Die Abschaltbare Lasten-Umlage (AbLaV) wurde nur minimal von 0,007 ct/kWh auf 0,009 ct/KWh nach oben korrigiert.

Die Umlage nach §19 StromNEV steigt für die Letztverbrauchergruppe A‘ um 0,074 ct/KWh und liegt künftig im nächsten Jahr bei 0,432 ct/kWh. Für die Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘ ergeben sich keine Veränderungen.

Neben den jährlich wechselnden Umlagen werden die Stromsteuer mit 2,05 ct/KWh sowie die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden mit 0,11 ct/kWh in unveränderter Höhe erhoben.

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Netzentgelte voraussichtlich weitgehend stabil

Die mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) auf den Weg gebrachte Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte schreitet voran. Für das kommende Jahr schlägt die bundeseinheitliche Komponente bereits mit 60 Prozent zu Buche. Die Kostenentwicklung fällt nach vorläufiger Bekanntgabe der Übertragungsnetzbetreiber unterschiedlich aus. Während von Tennet zum kommenden Jahr eine Reduzierung um 17 Prozent angekündigt wurde, steigen die Netzentgelte von TransnetBW voraussichtlich um 10 Prozent. Von 50 Hertz wurde eine Erhöhung um sieben Prozent gemeldet. Die Netzentgelte bei Amprion sollen fast unverändert bleiben.

Für die unteren Netzebenen wurden von vielen Verteilnetzbetreibern ebenfalls vorläufige Preisblätter veröffentlicht. Erste Auswertungen zeigen überwiegend moderate Veränderungen der Netzentgelte zum kommenden Jahr. Angesichts der Anpassungen bei den Übertragungsnetzbetreibern dürfen sich Netzkunden in Bayern voraussichtlich eher über ein fallendes Preisniveau freuen, während sich Netzkunden in Baden-Württemberg tendenziell auf steigende Netzentgelte einrichten müssen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen dürften aber in der Regel keine großen Preissprünge zu erwarten sein. Die finalen Preisblätter der Netzbetreiber stehen in der Regel zum Jahresende zur Verfügung.

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Andreas Seegers

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