Grenzüberschreitende Erneuerbare-Energien-Verordnung

Das Bundeskabinett verabschiedete die Novelle zur Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV). Die Novelle wurde notwendig, da Ausschreibungen für erneuerbare Energien im Umfang von fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung (ca. 300 Megawatt) für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden sollen. Dies ergibt sich als Folge aus dem EEG 2017.

Als Pilotprojekte wurden bisher nur PV-Anlagen in Kooperation mit Dänemark durchgeführt, nun sollen Ausschreibungen für Windenergie an Land möglich werden.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums