Grundzuständige Messstellenbetreiber

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beziffert die Anzahl der Netzbetreiber, die den grundzuständigen Messstellenbetrieb übernehmen wollen, mit 892. Lediglich sieben Netzbetreiber verzichten darauf. Im Rahme der Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes mussten die Netzbetreiber bis 30. Juni anzeigen, ob sie die Grundzuständigkeit übernehmen und Zählpunkte mit intelligenter Messtechnik (Smart Meter) ausstatten. Laut BNetzA summieren sich gemäß den Anzeigen der Netzbetreiber die Pflichteinbaufälle auf 6,5 Millionen.

>> Pressemitteilung der BNetzA

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