Haushalt 2024: Höhere CO2-Bepreisung/Stromsteuer-Senkung
Von ISPEX am 13. Dez 2023
In einem Statement zur Einigung über den Bundeshaushalt 2024 am 13.12.2023 haben sich u.a. Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner zu zwei zentralen Punkten für Unternehmen geäußert.
So bekräftigen Habeck und Lindner, dass man bei der CO2-Bepreisung auf den „CO2-Pfad der GroKo“ (Habeck) zurückkehre. Die Einnahmen sollen in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Die Äußerung bezieht sich wohl auf die Bepreisungsstaffel in der nach dem 10.11.2020 geltenden Fassung des BEHG. Diese wurde noch durch die Große Koalition beschlossen. Die Ampel setzte dann im Zuge der Energiekrise als Entlastungsmaßnahme auf eine Verschiebung der Steigerungen um ein Jahr. Somit würde diese Verschiebung wieder rückgängig gemacht und für 2024 ein CO2-Preis von 45 €/t und ab 2025 ein Betrag von 55 €/t erhoben. Bei Erdgas z.B. würde sich so für 2024 ein Aufschlag von rund 0,82 ct/kWh und 2025 von rund 1,0 ct/kWh ergeben.
Unter Berücksichtigung der geplanten Zertifikatpreise würde sich ab 2024 nach Energieträger ergeben:
(Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Bepreisungspfad in Klammern)
CO2-Bepreisung für Erdgas*
- 2024: 0,82 ct/kWh (+ 0,18 ct)
- 2025: 1,00 ct/kWh (+ 0,18 ct)
CO2-Bepreisung für Diesel / Heizöl*
- 2024: 12,00 ct/Liter (+ 3 ct)
- 2025: 15,00 ct/Liter (+ 3 ct)
CO2-Bepreisung für Benzin*
- 2024: 11,00 ct/Liter (+ 3 ct)
- 2025: 13,00 ct/Liter (+ 2 ct)
* Alle Werte gerundet!
Lindner sicherte zu, dass „3 Mrd. Stromsteuersenkung … kommen [werden]“. Es wird sich also um die angedachte Absenkung der Stromsteuer für die UdPG aus dem Strompreispaket handeln. Darin hatte man sich darauf verständigt, den Entlastungsbetrag aus der Regelung des § 9b StromStG so zu erhöhen, dass die Mindestbesteuerung für Strom von 0,05 ct/kWh erreicht wird.
Zu weiteren für die Wirtschaft drängenden Themenkomplexen äußerten sich die Minister im Rahmen des Pressestatements nicht. Insbesondere die Frage, wie die Unterstützung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt sichergestellt werden soll, wurde nicht erwähnt. Die ÜNB haben mit einem Zuschuss von rund 5,5 Mrd. Euro die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2024 kalkuliert und veröffentlicht.
>> Aufzeichnung des Statements beim Bundesfinanzministerium
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung
Die Strom- und Gaspreisbremse laufen entgegen bisherigen Beschlüssen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.
Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 18. Januar 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen im neuen Jahr vor.
Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse.