Hinweisblatt Stromzähler aktualisiert

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft) hat das Hinweisblatt Stromzähler für stromkostenintensive Unternehmen aktualisiert. Das Hinweisblatt gilt nur für das Antragsjahr 2018 im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung (Ausschlussfrist 30.6) und greift einer ausstehenden gesetzlichen Regelung vor. Daher ist die Anwendung auf das laufende Antragsjahr beschränkt und bindet das BAFA nicht an zukünftige Antragsverfahren.

Hervorzuheben ist der Umgang mit Weiterleitungsfällen und Fällen, in denen Strom innerhalb der Abnahmestelle für unternehmenseigene Zwecke Dritten bereitgestellt wurde. Die bisherige Praxisausnahme hat das BAFA begrenzt und diese findet für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (zumeist Nachweisjahr 2017) keine Anwendung mehr.

>> Hinweisblatt Stromzähler 2018 (PDF, Stand 27.4.2018)

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