Hinweispapier Messen und Schätzen

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationen zum Hinweispapier Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten eröffnet.

Im Hinweispapier legt die Bundesnetzagentur ihr Grundverständnis zu den Regelungen zum Messen und Schätzen dar. Im Entwurf sind fünf Abschnitte enthalten. Voran wird die Notwendigkeit und praktische Durchführung der Abgrenzung von Strommengen im EEG erläutert und wie der Abgrenzungsbedarf minimiert werden kann. Dem folgt ein Abschnitt zur Bagatellregelung. Im dritten Abschnitt folgen Erläuterungen zur mess- und eichrechtskonformen Abgrenzung von Strommengen und Schätzung. Die beiden letzten Abschnitte widmen sich der Schätzmethodik, der Anforderungen an die Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch zur Nutzung von Eigenverbrauchs-Privilegien und den nutzbaren Vereinfachungen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Hinweis zum Messen und Schätzen (Konsultationsfassung)