Höhere Förderung E-Fahrzeuge

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, tritt am 8. Juli die geänderte Förderrichtlinie für Elektroautos in Kraft. Reine Elektrofahrzeuge erhalten dann befristet bis Ende 2021 eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-in-Hybride können mit bis zu 6.750 Euro unterstützt werden.

Bei dem sogenannten Umweltbonus wird der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt (Innovationsprämie). Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Die höhere Förderung ist auch rückwirkend auf gekaufte oder geleaste Fahrzeuge anzuwenden. Hierunter fallen Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums