IDW: F&A CSRD-Umsetzung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Papier mit Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD1 veröffentlicht. Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht war aufgrund des Auseinanderbrechens der Regierungskoalition nicht mehr erfolgt. ISPEX berichtete hierzu.

In dem Papier erläutert das IDW die aus seiner Sicht zulässigen Optionen für die nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2024:

  • Option 1: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk,
  • Option 2: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung unter nur teilweiser Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk,
  • Option 3: Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung ohne Anwendung des ersten Satzes der ESRS als Rahmenwerk.

Zudem weist das IDW darauf hin, dass das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) ein Briefing-Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlicht hat.

1Corporate Sustainability Reporting Directive

>> IDW Aktuell

Ihr Ansprechpartner

Marco Böttger

Marco Böttger

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115