Industriestrompreis: Einführung ab 01.01.2026 angekündigt

Die Bundesregierung plant laut Wirtschaftsministerin Reiche die Einführung eines Industriestrompreises zum 1. Januar 2026. Bundeskanzler Merz lud zudem zum Stahldialog ins Kanzleramt. Wir fassen für Sie die politischen Absichtserklärungen und bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.

Laut Medienberichten kündigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei einer Industriekonferenz am 3. November 2025 in Berlin an, dass sie davon ausgeht, dass zum Januar 2026 ein Industriestrompreis in Deutschland eingeführt wird. Man befinde sich mit der Europäischen Kommission in Verhandlungen. Da noch keine Details hierzu bekannt sind, lohnt ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU. Sie geben vor, was „als Äußerstes“ an Beihilfe für die deutschen Unternehmen zu erwarten ist.

Beihilferechtlicher Rahmen der EU

Die nationale Umsetzung orientiert sich am „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) der Europäischen Union. Dieses legt die beihilferechtlichen Voraussetzungen für staatliche Unterstützungsmaßnahmen im Energiebereich fest.

Beihilfeberechtigte Sektoren

Unternehmen gelten als beihilfeberechtigt, wenn sie in Wirtschaftszweigen tätig sind, deren Kombination aus Handels- und Stromintensität auf EU-Ebene mindestens 2 % ergibt und beide Werte jeweils über 5 % liegen. Diese Definition entspricht den Sektoren der Anlage 2, Liste 1 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) – also den Unternehmen mit „erheblichem Verlagerungsrisiko“ gemäß der BesAR-Liste 1.

Beihilfehöhe und Begrenzungen

Die Beihilfe darf höchstens 50 % des jährlichen Stromverbrauchs eines Unternehmens umfassen. Der Entlastungsbetrag darf dabei maximal 50 % des durchschnittlichen jährlichen Großhandelspreises für Strom in Deutschland betragen. Gleichzeitig darf der ermäßigte Preis für den beihilfefähigen Verbrauch nicht unter 50 EUR/MWh liegen.

Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen – insbesondere mit der Strompreiskompensation (SPK) – ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtbeihilfehöchstintensität nicht überschritten wird. Beihilfen, die sich auf gesetzliche Preisbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder § 19 StromNEV-Umlage beziehen, können uneingeschränkt kombiniert werden.

 
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Ökologische Gegenleistungen und Laufzeit

Gefördert werden soll nur, wenn Unternehmen mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 48 Monaten reinvestieren. Die genaue Ausgestaltung dieser Verpflichtung wird durch den nationalen Gesetzgeber festgelegt.

Die Laufzeit des Industriestrompreises ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Sämtliche Auszahlungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein.

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Voraussichtlicher Zeitplan und Umsetzung

Da die parlamentarische Verabschiedung noch aussteht, ist derzeit unklar, wann die gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern dürfte eine Umsetzung noch im laufenden Jahr unwahrscheinlich sein.

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, könnte die Beantragung mit der BesAR-Prozedur synchronisiert werden. In diesem Fall wäre eine Antragstellung bis zum 30. Juni 2027 denkbar. Die Auszahlung würde dann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 erfolgen.

Für energieintensive Industrien – insbesondere die Stahl- und Grundstoffbranche – könnten die kumulativen Beihilfegrenzen den Entlastungseffekt jedoch deutlich mindern. Entscheidend wird letztlich die konkrete nationale Ausgestaltung sowie die Vereinbarkeit mit bestehenden Entlastungsregelungen sein.

 
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Ergebnisse des Stahldialogs im Bundeskanzleramt

Im Rahmen des Stahldialogs im Bundeskanzleramt am 6. November 2025 wurden zentrale industrie- und energiepolitische Themen erörtert. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften verständigten sich auf Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie sichern und den Transformationsprozess unterstützen sollen.

Handelsschutz und Marktordnung

Die Bundesregierung plant, sich auf europäischer Ebene für eine stabile Nachfolgeregelung der im Juni 2026 auslaufenden Schutzmaßnahmen („Safeguards“) einzusetzen. Ziel ist es, den europäischen Markt wirksam vor den Folgen globaler Überkapazitäten und unlauterer Handelspraktiken zu schützen. Dazu sollen handelspolitische Instrumente wie Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen dort angewendet werden, wo dies rechtlich zulässig ist.

Die Bundesregierung unterstützt die Weiterentwicklung des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Vorgesehen ist, das System zu vereinfachen, Umgehungsmöglichkeiten zu schließen und den Anwendungsbereich auf nachgelagerte Produkte auszuweiten. Zudem soll ein WTO-konformer Exportausgleich entwickelt werden. Sollte der Schutz vor Carbon Leakage über diese Instrumente nicht ausreichend gewährleistet sein, wird eine Fortsetzung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten in Aussicht gestellt.

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für Zollerleichterungen bei den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium ein. Bestehende Sanktionsausnahmen, die Russland derzeit den Export bestimmter Stahlhalbzeuge in die EU ermöglichen, sollen beendet werden. Verstöße gegen Sanktionsvorgaben will die Bundesregierung stärker verfolgen.

Energiekosten und Standortentlastungen

Ein Schwerpunkt des Dialogs lag auf der Senkung der Energie- und Standortkosten. Bereits beschlossen wurden Maßnahmen wie die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026, die Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau und eine Absenkung der Übertragungsnetzentgelte um rund 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Darüber hinaus sollen energieintensive Branchen künftig über einen Industriestrompreis entlastet werden. Ergänzend ist eine Ausweitung und Verstetigung der Strompreiskompensation vorgesehen. Beide Instrumente sollen nach dem Willen der Bundesregierung so ausgestaltet werden, dass sie sich gegenseitig ergänzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Transformation und Förderung

Die Bundesregierung bekräftigte ihre Unterstützung für die Umstellung der Stahlproduktion auf klimafreundlichere Verfahren. Gefördert werden sollen entsprechende Investitionen über bestehende Programme wie die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), CO₂-Differenzverträge sowie das IPCEI Wasserstoff.

Künftige Förderzusagen sollen stärker an Verpflichtungen der Unternehmen gekoppelt werden, Standorte zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Beim Einsatz von Wasserstoff soll die Förderung pragmatisch ausgestaltet werden, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Dazu zählt die Möglichkeit, in geförderten Projekten vorübergehend Erdgas zu nutzen, sowie der zügige Ausbau des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes.

Leitmärkte, Beschaffung und Kreislaufwirtschaft

Im Bereich der öffentlichen Beschaffung plant die Bundesregierung, über das Vergabebeschleunigungsgesetz Anforderungen an die Klimafreundlichkeit von Materialien wie Stahl festzulegen. Ziel ist es, Leitmärkte für klimafreundliche Stahlprodukte zu schaffen, die insbesondere bei Infrastruktur- und Verkehrsprojekten Anwendung finden.

Unterstützt wird zudem die Einführung des europäischen Labels „Low Emission Steel Standard (LESS)“, das Transparenz bei der Beschaffung und beim Handel mit CO₂-armen Stahlprodukten schaffen soll. Ergänzend prüft die Bundesregierung auf EU-Ebene Präferenzregelungen, um den Einsatz heimischer und europäischer Produkte bei sicherheits- und verteidigungsrelevanten Projekten zu fördern.

Auch die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft wurde hervorgehoben. Die Bundesregierung will Recyclingstrukturen ausbauen und sicherstellen, dass ausreichend Stahlschrott als Rohstoff für die inländische Produktion verfügbar bleibt. Dazu sollen gegebenenfalls Maßnahmen auf europäischer Ebene geprüft werden.

>> Pressemitteilung des Bundeskanzleramts

>> Pressestatements nach dem Stahldialog im Bundeskanzleramt vom 06.11.2025


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In einer gemeinsamen Veranstaltung mit BDO Legal erläutern wir die zentralen Inhalte der geplanten Regelung und ordnen die Entlastungswirkung anhand konkreter Fallbeispiele ein.

Termin
03.12.2025, 11:00 – 12:00 Uhr

Anmeldung

https://www.bdolegal.de/de-de/events-de/im-fokus-industriestrompreis

Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei. Die Veranstaltungsorganisation leistet das Event-Management von BDO Germany.

Ziel der Veranstaltung sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Wer ist überhaupt anspruchsberechtigt?
  • Wie wird der Referenzpreis ermittelt?
  • Welche Gegenleistungen sind verpflichtend?
  • Welche strategischen Entscheidungen sollten Unternehmen frühzeitig treffen?

Warum Sie teilnehmen sollten:

  • Kompakter Überblick über Struktur und Mechanismen des Industriestrompreises.
  • Transparenz über begünstigte Branchen und mögliche nachträgliche Einstufungen.
  • Einblicke in Gegenleistungen und Investitionsverpflichtungen (z. B. Energieeffizienz, Flexibilität, erneuerbare Energien).
  • Strategische Empfehlungen zur Ausrichtung der Stromkostenstrategie bis 2028.
  • Austausch mit Expertinnen und Experten aus Energierechts- und Steuerberatung, Energieeinkauf und Praxis.
  • Praktische Hinweise zu Vorbereitung, Datenanforderungen und Energieeinkaufsmodellen.

Referenten:

  • Dr. Christian Hampel (BDO Legal)
  • Andreas Seegers (ISPEX Consulting GmbH)

Sollten Sie vorab Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne direkt an das Team ISPEX Akademie unter veranstaltung@ispex.ag

Wir freuen uns, Sie zu begrüßen!

Ihr Team ISPEX Akademie