Industriestrompreis: EU KOM gibt grünes Licht
Von ISPEX am 17. Apr 2026
Die Europäische Kommission (KOM) hat den deutschen Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bestätigte bekannte Details zur Ausgestaltung des Instruments. Zudem soll eine Kombination mit der Strompreiskompensation möglich sein. Auch Erleichterungen für Chemieparks kündigen sich an.
Am 16.04.2026 hat die Europäische Kommission die angedachte Regelung zum deutschen Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt. Laut Pressemitteilung der Kommission entspricht die angemeldete Regelung dem CID-Beihilferahmen (Clean Industrial Deal/Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF)). Die dort enthaltenen Bedingungen werden Eingang in die gesetzliche Umsetzung in Deutschland finden.
In einer Pressekonferenz am selben Tag stellte die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zentrale Punkte des Industriestrompreises vor. Besonders hob sie hervor, dass es gelungen sei, die Kombination mit der Strompreiskompensation zu ermöglichen. Der gleiche Stromverbrauch könne nicht doppelt gefördert werden, aber weitere Strommengen in einer Produktionsstätte, die nicht der Strompreiskompensation unterfielen, könnten nun vom Industriestrompreis Gebrauch machen, so die Ministerin.
Förderberechtigt für den Industriestrompreis sind Unternehmen der Teilliste 1 gemäß der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL-Liste). In diesem Zusammenhang bekräftigte Reiche den Willen, „ … dass bislang von der KUEBLL-Liste nicht erfasste Unternehmen in diese Liste kommen sofern sie den EU-Anforderungen an eine hohe Strom- und Handelsintensität genügen“. Das Bundeswirtschaftsministerium habe einen Verbändeaufruf nach draußen geschickt mit Bitte um Einschätzungen von Unternehmen und Verbänden.
Zudem sei Rechtssicherheit durch vorgelagerte Prüfoptionen geschaffen worden. Dies stelle ein Novum dar.
Katherina Reiche kündigte als Neuerung die Aufnahme von Chemieparks an. Indirekte Stromverbräuche in Chemieparks bzw. Industrieparks seien nun auch entlastungsfähig. Chemieparkbetreiber produzierten häufig Vorprodukte, die für die eigentliche chemische Industrie, die in diesen Parks produziert, wichtig seien. Als Beispiele nannte sie die Bereitstellung von Wasser, Wärme, Prozessdampf oder auch Druckluft.
Parallel veröffentlichte das BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ein Pressepapier. Hierin findet sich ein Abriss der zentralen Punkte des Industriestrompreises nebst einiger Entlastungsbeispiele. Hier eine Zusammenfassung in Stichpunkten.
Wirkung und Begünstigte
- Entlastung bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises (Referenz: 1-Jahres-Future), Untergrenze bei 5 ct/kWh
- Hohe Planungssicherheit durch früh feststehenden Referenzpreis (jeweils zum 1. Januar)
- 50 % des Stromverbrauchs der Produktionsstätte beihilfefähig
- Einbezug indirekter Stromverbräuche (z. B. Wärme, Dampf, Druckluft) in Chemieparks
- Förderfähig: Unternehmen aus 91 (Teil-)Sektoren der energieintensiven Industrie (bis zu ca. 9.500 Unternehmen)
- Zentrale Branchen: Chemie, Glas/Keramik, Metall, Kunststoff, Papier, Zement, Halbleiter, Maschinenbau, Lebensmittel, Rohstoffe
- Erweiterung auf weitere Sektoren möglich (nach EU-Genehmigung und Nachweis der Kriterien)
- Laufzeit: 2026–2028, Antragstellung ab 2027 rückwirkend für 2026
- Beispiel: Bei 8,75 ct/kWh Referenzpreis → ca. 3,75 ct/kWh Entlastung (bzw. 4,1 ct/kWh mit Bonus)
Kombination mit Strompreiskompensation (SPK)
- Kombination von Industriestrompreis und SPK möglich
- Keine Doppelförderung derselben Strommengen
- Entscheidung erfolgt auf Ebene der Stromverbräuche
Gegenleistungen
- 50 % der Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierung investiert werden
- Breiter Maßnahmenkatalog:
- Erneuerbare Energien (z. B. PV)
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Flexibilitätslösungen (z. B. Speicher, Power-to-Heat)
- Infrastruktur (z. B. Netzausbau)
- PPAs (bei Finanzierung neuer/modernisierter Anlagen)
- Flexibilitäts-Bonus (+10 % Beihilfe) bei Fokus auf Nachfrageflexibilität
- Mindestens 75 % des Bonus wiederum für Dekarbonisierung einzusetzen
Antragsverfahren
- Ziel: möglichst bürokratiearm
- Wenige Angaben für kleine Unternehmen (z. B. Stromverbrauch laut Rechnung)
- Testat erst ab 10 GWh Stromverbrauch erforderlich
- Für größere Unternehmen meist kein Zusatzaufwand (Nutzung bestehender BesAR-Nachweise)
>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission
>> Pressepapier zum Industriestrompreis des BMWE (PDF)
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