Industriestrompreis: Förderrichtlinie veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 6. Mai 2026 die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis veröffentlicht. Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft gibt nach einer ersten Sichtung der Richtlinie einen Ausblick.

Die Förderrichtlinie entspricht ganz überwiegend dem Anfang des Jahres bekannt gewordenen Entwurf, insbesondere was die beihilfeberechtigten Sektoren und die Berechnung der Beihilfe angeht. Im Detail haben sich einige Änderungen in der Ausgestaltung ergeben. Hervorzuheben ist, dass es für die Wirtschaftszweigklassen-Zuordnung nun auf die Abnahmestelle und nicht das gesamte Unternehmen ankommen soll. Weiterhin wurden die Vorgaben für den sog. Dekarbonisierugnsbeitrag um Regelbeispiele ergänzt sowie die Umsetzungs- und Nachweismodalitäten konkretisiert. Im Einzelnen verweisen wir für die nun finalen Regelungen auf unsere aktualisierten FAQ zum Industriestrompreis (V 2.0 vom 12.05.2026).

Berechtigte Unternehmen
Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig in Anhang I Liste 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (entspricht Anlage 2 Liste 1 des EnFG) zuzuordnen sind. Eine Erweiterung der antragsberechtigten Branchen ist in der Förderrichtlinie angelegt, bedarf aber stets einer Entscheidung durch die EU-Kommission.

Entlastungsziel
Das Ziel des Industriestrompreises ist eine Entlastung für 50 % des Stromverbrauchs der Unternehmen auf den Zielwert von 5 ct/kWh. Die genaue Berechnung richtet sich nach den Vorgaben unter Ziff. 5.2 der Förderrichtlinie.

Ökologische Gegenleistungen
Als ökologische Gegenleistung müssen die Unternehmen einen sog. Dekarbonisierungsbeitrag i.H.v. 50 % der erhaltenen Beihilfe leisten (dazu Ziff. 4.1.).

Förderzeitraum
Der Industriestrompreis gilt für die Jahre 2026 bis 2028. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend für das Vorjahr und ist erstmals im Jahr 2027 für das Abrechnungsjahr 2026 möglich.

Kombination mit SPK
In der Förderrichtlinie ist vorgesehen, dass Stromverbräuche eines Jahres nicht gleichzeitig nach Strompreiskompensation (SPK) und Industriestrompreis entlastet werden können (Ziff. 5.2.2).

FAQ Industriestrompreis
Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft hat bereits FAQ zum Industriestrompreis auf Grundlage des Richtlinien-Entwurfs zusammengestellt. Derzeit wird geprüft, welche Änderungen sich im Detail ergeben. Die FAQ zum Industriestrompreis werden ggf. in den kommenden Tagen aktualisiert.

>> Förderrichtlinie (BAnz AT 06.05.2026 B1)

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Marco Böttger

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