Insolvenz der DEG Deutsche Energie GmbH – Insolvenzverwalter versendet Mahnungen

Die DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) hat Anfang November begonnen, Mahnungen an ihre ehemaligen Kunden zu verschicken. Dabei sind nach wie vor Positionen in den erteilten Schlussrechnungen aus dem Juni dieses Jahres unklar und Guthaben aus dem Vorjahr offen.

Der Insolvenzverwalter hat bei den versandten Zahlungsaufforderungen die Aufrechnung mit bestehenden Guthaben aus der Vorauszahlung für die Strom- bzw. Gaslieferung im Jahr 2018 teilweise berücksichtigt. Die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten unterschiedlicher Rechtsträger innerhalb eines mit der DEG Deutsche Energie GmbH geschlossenen Rahmenvertrags hat der Insolvenzverwalter in der Regel nicht akzeptiert, selbst wenn diese gemeinschaftlich durch den Vertrag berechtigt und verpflichtet waren.

Die Aufrechnungserklärungen mit etwaigen Mehrkosten aus der Ersatzversorgung oder Ersatzbelieferung bzw. Schadenersatzforderungen aufgrund des ersatzweisen Abschlusses von Energielieferverträgen zu schlechteren Konditionen wurden augenscheinlich ignoriert.

Betroffene Unternehmen sollten den Sachverhalt fachanwaltlich prüfen lassen, um die Einleitung eines Mahnverfahrens mit entsprechenden Mahnkosten zu vermeiden.

Anmeldung der Schadensersatzforderungen

Die DEG Deutsche Energie GmbH hatte zum 22. Dezember 2018 die Belieferung ihrer Kunden mit Strom bzw. Gas eingestellt. In der Folgezeit erfolgte die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Umfirmierung in die DEGIA Berlin GmbH. Im Zuge der Eröffnung des Hauptverfahrens am 1. Juni wurde der Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, als Insolvenzverwalter bestellt. Viele Kunden widerriefen zwischenzeitlich die SEPA-Mandate und kündigten die Verträge außerordentlich aufgrund von Nichterfüllung. Mitte Mai begann der Versand der Schlussrechnungen durch den Insolvenzverwalter. Kunden konnten zudem bis Anfang September ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

Geltendmachung von Schadenersatzforderungen

Infolge der Einstellung der Energieversorgung durch die DEG Deutsche Energie GmbH entstanden vielen ehemalige Kunden durch die vorübergehend erforderlichen Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung erhebliche Mehrkosten. Aufgrund der nach Einstellung der Energielieferung durch die DEG Deutsche Energie GmbH veränderten Marktlage, war es zudem vielen Unternehmen nicht möglich, neue Energielieferverträge zu den mit der DEG Deutsche Energie GmbH vereinbarten bzw. zu vergleichbaren Preiskonditionen abzuschließen. Aufgrund dessen machten diese Unternehmen Schadensersatzforderungen gegenüber der DEG/ DEGIA geltend.

Aufrechnung mit bestehenden Schadenersatzforderungen

Wie aus den nun vorliegenden Mahnschreiben hervorgeht, verrechnet der Insolvenzverwalter der DEG/ DEGIA die geltend gemachten Schadenersatzforderungen offenkundig nicht mit den offenen Positionen aus der Belieferung mit Strom bzw. Gas. Entsprechend werden trotz erheblicher Mehrkosten aufgrund der Nichterfüllung der Energielieferverträge Nachzahlungen aus der abgeschlossenen Belieferung eingefordert und Mahnverfahren angedroht.

Prüfung erforderlich

Sollte eine Aufrechnung der offenen Rechnungsbeträge mit den Schadenersatzforderungen nicht akzeptiert werden, hätte dieses negative Konsequenz für die betroffen Unternehmen. Würden ehemalige Kunden nun die Belieferung mit Strom bzw. Gas vollständig begleichen (müssen), aber den erlittenen Schaden zukünftig nur zu einem geringen Prozentsatz aus der Insolvenzmasse ersetzt bekommen, so würden die Unternehmen deutliche wirtschaftliche Nachteile erleiden.

Unternehmen sollten durch eine Fachanwalt ihre Optionen prüfen lassen, insbesondere bei bereits erhobenen Schadensersatzansprüchen. Nicht zu reagieren, hieße sich einem Mahnverfahren mit weiteren Mahnkosten auszusetzen. Hinreichende Belege über geleistete Zahlungen und eine plausible Darlegung des entstandenen Schadens durch den Lieferstopp der DEG sind dazu die Grundvoraussetzung.

Wichtiger Hinweis:
Diese allgemeine und unverbindliche Information ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung! Bitte ziehen Sie zur Prüfung der Rechtslage im Einzelfall einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.

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Marco Böttger

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