Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan

Das Bundeskabinett hat am 10. Juni den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (National Energy- and Climate Plan – NECP) beschlossen. Dieser stellt ein europäisches Planungs- und Monitoringinstrument dar. Die EU-Kommission erhält darin die Zielbeiträge der EU-Mitgliedstaaten zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energie gemeldet.

Die Ziele der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Energieziele bis 2030 umfassen die Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2008 sowie den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs 2030.

Zusätzlich wird im NECP das nationale Treibhausgasminderungsziel 2030 von mindestens minus 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sowie das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019 bestätigt, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Der Erstellung eines NECP durch die EU-Staaten soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der nationalen Energie- und Klimapolitiken betragen. Rechtlicher Hintergrund für die Planerstellung ist die im Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.

>> Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan (PDF)