ISPEX aktuell Ausgabe 02-2019

Liebe Leserinnen und Leser,

in der aktuellen Ausgabe unseres monatlichen Newsletters fassen wir wie gewohnt die wichtigsten energiewirtschaftlichen Entwicklungen zusammen.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu ISPEX aktuell? Wir freuen uns über Feedback an energie@ispex.de. Bei Fragen zu unseren Newsletterinhalten wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen ISPEX-Berater oder unser Team Energiemanagement.

Ihr ISPEX-Team

Energiemarkt-Kommentar: Strompreise für Unternehmen ziehen noch einmal an – Gaspreise weitgehend stabil – Potential für fallende Preise

Zum Jahresbeginn hat sich das Marktpreisniveau bei der Strombeschaffung für die Unternehmen in Deutschland noch einmal verschlechtert. Der ISPEX Strompreisindex legt gegenüber dem Vormonat um rund 0,15 ct/kWh zu und notiert für Januar 2019 bei 5,868 ct/kWh. Die Einkaufspreise für Erdgas blieben dagegen weitgehend stabil. Der ISPEX Gaspreisindex steigt nun leicht um 0,01 ct/kWh an und liegt jetzt bei 2,330 ct/kWh. Unser Energiemarkt-Kommentar erläutert die Entwicklung.

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Marktstammdatenregister: Start des Webportals und Registrierungspflicht

Am 31. Januar 2019 hat das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur den Betrieb aufgenommen. Die Übergangsregelungen zur Registrierung werden hinfällig. Anlagenbetreiber müssen ab sofort ihrer Registrierungspflicht über das Webportal nachkommen und ihre Stammdaten richtig, vollständig und fristgerecht erfassen.

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Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

Die Bundesregierung plant eine „Weiterentwicklung und Vereinfachung“ der verpflichtenden Energieaudits für Unternehmen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sieht für energieauditpflichtige Unternehmen und deren Energieauditoren Änderungen für das kommende Energieaudit vor.

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BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

Stromkostenintensive Unternehmen wurden durch das BAFA im Dezember 2018 mehrfach zur Überprüfung ihrer eingereichten Unterlagen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) aufgefordert. Durch die neu eingeführten § 62a (Geringfügige Stromverbräuche Dritter) und § 62b (Messung und Schätzung) im EEG 2019 ergibt sich eine veränderte Rechtslage. Wir fassen für Sie das Wichtigste im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Vorschriften und die Verwaltungspraxis zusammen und geben Hinweise für das weitere Vorgehen.

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Energiesammelgesetz – Geringfügige Stromverbräuche Dritter nach § 62a EEG

Bei der Erfassung und Abgrenzung bei eigenverbrauchten Strommengen mit EEG-Umlageprivileg hat das Energiesammelgesetz Klarheit gebracht. Durch den neuen § 62a EEG können geringfügige Stromverbräuche Dritter dem Eigenverbrauch zugerechnet werden. Dies ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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Aktuelle Kurzmeldungen 02-2019

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Begünstigte Unternehmen 2018

10 Mrd. EUR für Verteilernetze

BSI veröffentlicht Marktanalyse Smartmeter

NRW zusätzlicher Bonus E-Autos

Referentenentwurf EDL-G

Merkblatt und Leitfaden Energieaudit 2019

Zuschläge Wind- und Solarausschreibung

Verbändeanhörung EDL-G-Novelle

Verordnung Offshore-Netzumlage

Erdgasverbrauch Dezember 2018

Anhörung Entwurf zu NABEG

Förderung Kälte- und Klimaanlagen

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