IT-Sicherheit im Energiesektor

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Konsultationen des Entwurfs des IT-Sicherheitskataloges für Energieanlagen bis 28. Februar 2018 offen sind. Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Verpflichtung der Betreiber der betroffenen Energieanlagen, ein Informationssicherheits-Managementsystem zu implementieren. Das betrifft Betreiber von Energie-Anlagen, die durch die BSI-Kritisverordnung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden und an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind.

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