IT-Sicherheit im Energiesektor
Von ISPEX am 17. Jan 2018
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Konsultationen des Entwurfs des IT-Sicherheitskataloges für Energieanlagen bis 28. Februar 2018 offen sind. Kernforderung des IT-Sicherheitskatalogs ist die Verpflichtung der Betreiber der betroffenen Energieanlagen, ein Informationssicherheits-Managementsystem zu implementieren. Das betrifft Betreiber von Energie-Anlagen, die durch die BSI-Kritisverordnung zur kritischen Infrastruktur gezählt werden und an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind.
>> Internetseite der Bundesnetzagentur