Kabinett beschließt Energiesammelgesetz

Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das Bundeskabinett gestern (5.11.18) den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Neben den bislang innerhalb der Regierungskoalition strittigen Themen der Sonderausschreibungen für Solaranlagen und Windkraft an Land, die mit einer Erhöhung um je 4 GW für die Ausschreibungen beigelegt wurden, werden u.a. zentrale Regelungen angestoßen.

Neuregelung der PV-Vergütung

Aus beihilferechtlichen Gründen wird bei Neuanlagen in der Leistungsklasse von 40-750 kW eine Absenkung der PV-Vergütung angestrebt. Für Kleinanlagen unter 40 kW soll sich keine Änderung ergeben.

BesAR: Weiterleitung von Strommengen an Dritte

Im Hinweisblatt Stromzähler des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde bereits eine Schätzmöglichkeit für weitergeleitete Strommengen angekündigt. Die im Rahmen der Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) wichtige Lösung soll nun in eine rechtssichere Grundlage überführt werden.

Privilegierung von KWK-Neuanlagen

Der beihilferechtliche Kompromiss, der mit der Europäischen Kommission gefunden wurde, soll nun in deutsches Recht umgesetzt werden. ISPEX berichtete hierzu bereits. Die Rückwirkung zu 1. Januar 2018 wird ausdrücklich bestätigt.

>> Pressemitteilung des BMWi

>> Grunddrucksache 563/18