(Keinerlei) Torschlusspanik beim Energieliefervertrag

Energieliefervertrag, 01.01.2022, Lieferantenwechsel, Grundversorgung

Bis 01.01.2022 ist gefühlt noch viel Zeit für den Abschluss eines neuen Strom- oder Gasliefervertrags; genügend Zeit auch, so die große Hoffnung vieler Kunden, für deutlich fallende Preise und einen lucky shot zum Jahresende. Notfalls nimmt man die Grundversorgung in Kauf, um in Ruhe im nächsten Jahr entscheiden zu können, wenn sich die Lage entspannt hat. Erfahrungen aus dem ISPEX Energie-Service zeigen, warum der Entscheidungsdruck bis Ende November spürbar zunimmt.

Kosten für Grund- und Ersatzversorgung steigen dramatisch

In den letzten zwei Wochen haben viele Kunden Preisanpassungsschreiben oder Kündigungen vom aktuellen Strom- oder Gaslieferanten erhalten.

Gerade von Kunden mit geringerem Verbrauch hören wir derzeit regelmäßig das Argument, die im Verhältnis günstige Grundversorgung sei eine echte Option, um einen besseren Einkaufszeitpunkt auszusitzen. Eine Rechnung, die ohne den Grundversorger gemacht wird – und v.a. ohne den Blick auf die Regelungen zur Ersatzversorgung.

Unsere Analysen haben ergeben, dass in einem Großteil der Grundversorgungsgebiete bereits im 1. Halbjahr 2021 deutliche Anpassungen der Preise vorgenommen wurden – also lange vor den extremen Preisentwicklungen seit September. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 bzw. 1. Januar 2022 wurden inzwischen erneute, teils drastische Anpassungen veröffentlicht. Ein Beispiel aus mittlerer Preiskategorie: Nach erster Anpassung Mitte des Jahres kostete die Kilowattstunde Erdgas in Q4-2021 zunächst 6,26 Cent und wird ab 1. Januar mit 10,46 ct/kWh abgerechnet werden. In anderen Grundversorgungsgebieten stehen weit über 13 ct/kWh im Preisblatt. Dabei handelt es sich wohlbemerkt um Nettopreise für die Gasversorgung von Gewerbekunden.

Beim Strom bietet sich ein ähnliches Bild: Hier finden sich inzwischen regelmäßig über 30 ct/kWh Strom in den Preisblättern zur Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden, also alle Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie bei Preisanpassungsschreiben dringend die eingeräumte Frist zur Sonderkündigung und vergleichen Sie aktuelle Preise mit dem Folgeangebot Ihres Lieferanten! Sollten Sie eine Kündigung zum 31.12.2021 bzw. dem nahen Ende der Preisgarantie erhalten haben und aktiv mit dem Gedanken spielen, die Ersatzversorgung zu nutzen, informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen vor Ort und achten Sie dabei auf den Preisstand.

Unsicherheit auf Kunden- und Lieferantenseite

In der aktuellen Marktphase herrscht Unsicherheit auf allen Seiten. Für die Lieferanten bedeutet das vor allem ein engeres Risikomanagement bei Beschaffung und Kundenauswahl.

Das Einkaufsrisiko im derzeit extrem volatilen Markt zwingt viele Lieferanten zu stark verkürzten Bindefristen. Ein objektiver Vergleich fällt angesichts des Zeit- und Entscheidungsdrucks selbst erfahrenen Einkäufern neben dem üblichen Tagesgeschäft schwer, längere Entscheidungswege oder im Termin gebundene Zeichnungsberechtigte machen ad-hoc-Abschlüsse nahezu unmöglich. Waren in den Vorjahren noch zwei Tage für leistungsgemessene Kunden üblich, liegen momentan kaum mehr als zwei Stunden zwischen Angebotskalkulation und Ende der Bindefrist.

Die starke Einschränkung bei der Bewertung potenzieller Neukunden ist eine besondere und meist ungeahnte Hürde für Unternehmen, denen kurzfristig vom Lieferanten gekündigt wurde oder die aufgrund von Preisanpassungen einen neuen, langfristig zuverlässigen und günstigen Lieferanten suchen. So werden mittlere bis schlechte Bonität und/oder die Zugehörigkeit zu Branchen mit vergleichsweise hohem Ausfallrisiko inzwischen zum k.o.-Kriterium für den erfolgreichen Abschluss neuer Lieferverträge. Schlägt ein Lieferantenwechsel wegen Ablehnung durch den Lieferanten fehl, bleibt für viele wechselwillige Kunden ohne Marktüberblick erst einmal nur der Anruf beim örtlichen Versorger.

Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich feste Termine bei der Vorbereitung Ihrer Einkaufsentscheidung und vergleichen Sie „das letzte Angebot“ Ihres örtlichen Versorgers aktiv – idealerweise mit Hilfe von Experten, die Ihnen einen Marktüberblick bieten können, der für Ihre individuelle Situation geeignet ist.

Sofort-Auktion als Option für Kurzentschlossene

Schon jetzt signalisieren erste Lieferanten, dass eine fristgerechte Anmeldung von Neukunden zum 01.01.2022 nicht mehr garantiert werden kann. Viele werden dieser Annahme bis zum Monatsende folgen und Folgeverträge mit Lieferbeginn zum 01.02.2022 anbieten. Gleichzeitig werden zunehmend Vertriebsstopps auch für Standardprodukte verhängt. Das verengt das Feld verfügbarer Lieferanten zum Stichtag weiter. Die Hoffnung auf wieder fallende Großhandelspreise bleibt davon unberührt. Spätestens Mitte Dezember steigt für Kunden mit Stromlieferstellen in Mittelspannung der Entscheidungsdruck angesichts der Vertragsangebote des örtlichen Versorgers. Von ersten Kunden haben wir bereits reine Energiepreise zwischen 20 und 27 Cent für die Kilowattstunde Strom im 1. Quartal 2022 gesehen. Ein guter Grund, die offene Einkaufsentscheidung für das Lieferjahr 2022 noch einmal in Frage zu stellen.

Ein möglicher Ausweg aus diesem Dilemma ist v.a. für leistungsgemessene Abnahmestellen die ISPEX Sofort-Auktion, durchgeführt über die Plattform energie-handelsplatz.de mit Zugang zu allen wesentlichen lokalen, regionalen und überregionalen Strom- und Gaslieferanten. Das Ziel: ein bestmögliches Matching von guten Kunden mit guten Lieferanten. Um das Ausfallrisiko zu verringern und eine Einschränkung auf nachhaltig wirtschaftende Lieferanten und Kunden vorzunehmen, bietet die Sofort-Auktion das Feature Bonitätsprüfung mit freundlicher Unterstützung der Creditreform Bayreuth. Dabei können Kunden eine Mindestbonität des Energielieferanten definieren und Lieferanten entscheiden anhand des expliziten CrefoScores des Kunden, ob sie sich mit einem Angebot an der Auktion beteiligen wollen. Die Auktion ist gleichzeitig eine sinnvolle Option für all diejenigen, denen Marktüberblick und -zugang fehlen, um das aktuelle Angebot ihres Lieferanten im direkten Wettbewerb zu bewerten. Wird ein vom Kunden gesetzter Referenzpreis unterschritten, erhält der bestbietende Lieferant automatisch den Zuschlag und kann direkt ohne Wartefrist die Beschaffung finalisieren – und das ohne unnötige Risikoaufschläge für den Kunden oder Einkaufsrisiken auf Lieferantenseite.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie uns an.

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Susan Thieme

Susan Thieme

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