KfW-Förderung private Ladestationen

Das KfW-Förderprogramm für Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden ist gestartet. Über das Programm kann ein Zuschuss von maximal 900 Euro pro Ladepunkt in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass in der Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien z.B. aus einer eigenen Solaranlage oder Ökostrom über einen Energieversorger eingesetzt wird.

Gefördert werden Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäude an privaten Stellplätzen und in Garagen. Öffentlich zugängliche Ladestationen sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften), private Eigentümer, Wohnungseigentümergesellschaften sowie Mieter.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. der Erwerb der neuen Ladestation (max. 11 kW Ladeleistung), Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten. Die Gesamtkosten müssen mindesten 900 Euro betragen, sonst wird kein Zuschuss gewährt.

>> KfW Produkt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude