Kleine EEG-Änderung beschlossen

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 kleine Anpassungen des EEG beschlossen. Angenommen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 19/18964) in der geänderten Fassung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drs. 19/19208).

Unter anderem werden die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften abgeschafft und Zuständigkeiten bei Offshore-Windkraftanlagen verändert.

Die Fristverlängerungen für das WP-Testat und das Zertifikat nach ISO 50001 bei der Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung wurde nun gesetzlich verankert. Das BAFA hatte bezüglich des Nachreichens bis zum 30. November nach der materiellen Ausschlussfrist 30. Juni Entgegenkommen signalisiert. Mit dem neuen § 103 Abs. 8 EEG können Unternehmen sich nun auf das EEG berufen. Das Zertifikat muss laut Gesetzesbegründung, sofern es nach dem 30. Juni 2020 nachgereicht wird, zumindest bis zum Zeitpunkt der materiellen Ausschlussfrist gültig sein.

Das Gesetzt ist nicht zustimmungspflichtig und soll am Tag seiner Verkündung in Kraft treten.

>> BT-Drs. 19/18964

>> BT-Drs. 19/19208

>> ISPEX berichtete hierzu