Kleine EEG-Änderung in Kraft

Eine kleine Änderung des EEG (BT-Drs. 19/18964) ist am 29. Mai in Kraft getreten. Die Möglichkeit im Zuge der Beantragung zur Besonderen Ausgleichsregelung das WP-Testat und das Zertifikat nach ISO 50001 nachzureichen, ist somit rechtskräftig.

Das BAFA hat entsprechend den Hinweis auf seiner Internetseite angepasst und weist darauf hin, dass es „ … Aufgrund der Bearbeitungszeiten … [im] eigenen Interesse [des Antragstellers ist], den Antrag schnellstmöglich zu vervollständigen, um … [den] Begrenzungsbescheid für das Begrenzungsjahr 2021 rechtzeitig erhalten zu können“.

Der Bundestag hatte am 14. Mai das Gesetz in geänderter Fassung beschlossen und der Bundesrat am 15. Mai auf einen Einspruch verzichtet.

>> Themenseite BAFA

>> Bundesgesetzblatt (BGBl) vom 28.05.2020

>> ISPEX berichtete hierzu