Sind Sie noch KMU? Pflicht zum Energieaudit prüfen

ISPEX Newsbeitrag - Sind Sie noch KMU?

Nicht-KMU sind seit 2015 verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Verliert ein Unternehmen den Status als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), beginnt die Frist für das Audit zu laufen. Die Geschäftsführung muss selbsttätig anhand des Jahresabschlusses und der Mitarbeiterzahl den KMU-Status überprüfen und den Auditpflichten nachkommen. Anderenfalls drohen Bußgelder.

Pflicht zum Energieaudit

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von allen Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen, die nicht mehr als KMU gelten, müssen selbsttätig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das galt erstmals bis zum 5.12.2015. Nach dem ersten Audit steht alle vier Jahre die Erneuerung desselben an. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert stichprobenartig die Unternehmen. Das Versäumnis des Audits kann teuer werden: bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen hartnäckigen Audit-Verweigerern. Die Unternehmen müssen selbstständig bewerten, ob sie den Kriterien eines KMU unterliegen und den Anforderungen des EDL-G entsprechen. Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS implementiert haben, unterfallen der Pflicht zum Energieaudit nicht mehr.

Wichtig für die Unterscheidung zwischen KMU und Nicht-KMU sind die Bilanzsumme und der Umsatz sowie die Mitarbeiterzahl. Zusätzlich fällt der Betrachtungszeitraum ins Gewicht. Das Unternehmen muss zwei Jahre in Folge die Kriterien überschreiten, um auditpflichtig zu werden. Umgekehrt ist das Audit noch vonnöten, obwohl bereits das Unterschreiten der Schwellen für das Folgejahr absehbar ist.

Mitarbeiterzahl weltweit

Steigt die Mitarbeiterzahl über ein bestimmtes Level, geht der Status als KMU verloren. Das trifft auf Firmen zu, die weltweit mehr als 249 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Wie viele davon in Deutschland oder der Europäischen Union beschäftigt sind, ist unerheblich. Die gesamte Mitarbeiterzahl des Betriebes weltweit zählt. Die Grenze hierbei ist schnell überschritten. Zum Beispiel erfordert der Zukauf eines Standortes mit vielen Beschäftigten für die Produktion in Übersee, per Energieaudit die Entwicklungsabteilung in Deutschland zu untersuchen. Gerade bei schwankenden Mitarbeiterzahlen durch Saison- oder Projektarbeit oder bei der Berechnung der Teilzeitstellen über Vollzeitäquivalent-Stellen empfiehlt es sich, die Grenze von 249 im Auge zu behalten.

Jahresabschluss

Ebenso verhält es sich beim Jahresabschluss. Unternehmen, die mehr als 50 Mio. Umsatz erwirtschaften und zugleich über eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. verfügen, gelten nicht mehr als KMU. Hierbei ist gleichfalls die weltweite Gesamtbetrachtung maßgeblich. Dies wird spätestens beim Jahresabschluss im rechtlichen Sinne relevant. Die Geschäftsführung hat demnach „automatisch“ Kenntnis vom veränderten Status des Unternehmens und muss selbstständig handeln. Ein solches Unternehmen muss das Energieaudit innerhalb von 20 Monaten ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem es erstmals als Nicht-KMU gilt, durchführen.

ISPEX Wer muss ein Energieaudit durchführen

Energieaudit nutzen

Die Norm zur Durchführung des Audits legt den Fokus auf die Erfassung und Bilanzierung des Energieverbrauchs des Unternehmens. Dieses ist zwar verpflichtet, das Audit durchführen zu lassen und die Dokumentation für eine Kontrolle durch das BAFA vorzuhalten. Aus dem Ergebnis aber Konsequenzen für die Arbeit im Betrieb zu ziehen, ist eine Entscheidung der Firmenleitung. ISPEX unterstützt die Unternehmen nicht nur bei der Erstellung des Energieaudits. Die detaillierten Kennzahlen bergen das Potential, die Energiekosten einer strategischen Prüfung zu unterziehen und daraus Schwerpunkte für die Kostensenkung im Energiebereich festzulegen. So lässt sich der Kostenaufwand für das Audit in einen langfristigen Nutzen für das Unternehmen ummünzen.

Bild: Clemens Vasters, Wikimedia Commons, OriginalLizenz: CC BY 2.0

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