Kohleausstieg rechtlich möglich?

Der Thinktank Agora Energiewende hat eine juristische Analyse zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in Auftrag gegeben. Dem Gutachten zufolge sei ein Gesetz zum Kohleausstieg analog zum Atomausstiegsgesetz auch ohne Konsens verfassungsrechtlich möglich, insbesondere Kraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, seien entschädigungslos stillzulegen. Zudem sei bei diesen Fällen zumeist eine einjährige Übergangsfrist ausreichend. Angeschlossene Tagebaue müssten allerdings bei der Stilllegung gesetzlich in Form von besonderen Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen berücksichtigt werden.

Das Gutachten wurde durch die Kanzlei bbh (Becker Büttner Held) erstellt.

>> Ein Kohleausstieg nach dem Vorbild des Atomausstiegs? (PDF)