Kommunen profitieren von elektronischer Vergabe

18. Apr 2017

ISPEX unterstützt öffentliche Auftraggeber mit Online-Plattform bei e-Vergabe

Bayreuth. Seit einem Jahr sind öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Vergabeverfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln. Im Rahmen der e-Vergabe müssen sie seitdem die Bekanntmachung und Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung stellen. Die ISPEX AG hat eine speziell zugeschnittene Plattform im Einsatz, über die das komplette Vergabeverfahren rechtssicher, effizient und energiewirtschaftlich optimiert durchgeführt werden kann.

E-Vergabe stellt vielfältige Anforderungen

Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Regelungen korrekt umgesetzt und gleichzeitig die speziellen Randbedingungen der Energiewirtschaft berücksichtigt werden, muss die jeweilige Ausschreibung von Strom oder Erdgas gut vorbereitet werden. Dazu zählt – neben der Anforderung und Aufbereitung aller energiewirtschaftlich relevanten Daten wie z.B. Lastgänge – eine detaillierte Abstimmung im Hinblick auf die Regelungen zur Preisbildung. Hinzu kommen die grundlegenden Vertragsbedingungen, die an die individuellen Abnahmeverhältnisse des Auftraggebers angepasst werden müssen. Das Spektrum der Kunden ist dabei weit gefächert und reicht vom kommunalen Zweckverband bis zum Landkreis, der Ausschreibungen für kleine Kommunen bündelt.

„Die kundenseitigen Anforderungen sind dabei höchst unterschiedlich“ fasst Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG, das letzte Jahr zusammen. Besonders kleinere Kunden legten Wert auf Unterstützung bei vergaberechtlichen Aspekten, wohingegen größere Auftraggeber mit eigener Vergabeabteilung eher das energiewirtschaftliches Knowhow in Anspruch nähmen, so Arnold weiter. Energie-Experte Arnold stellt heraus, dass für Auftraggeber jeder Größe die Transparenz bei der Abwicklung ein besonders wichtiger Gesichtspunkt sei. Sie schaffe erst die notwendige Nachweissicherheit im Verfahren und damit Rechtssicherheit.

Höhere Reichweite der Ausschreibung sorgt für bessere Angebote

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jede Ausschreibung ist es, eine möglichst große Anzahl potenzieller Bieter zu erreichen. Die in der Vergangenheit üblicherweise von öffentlichen Auftraggebern zur Veröffentlichung von Ausschreibungen genutzten Wege werden in der Energiewirtschaft oft kaum zur Kenntnis genommen. Daher war häufig nur eine schwache Beteiligung an den Strom- und Gasausschreibungen zu verzeichnen.

Eine wesentliche Anforderung des neuen Vergaberechts besteht darin, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, den potenziellen Bietern unentgeltlichen, vollständigen und direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen zu gewähren.

„Auf unserer Plattform energie-handelsplatz.de stellen wir die Vergabeunterlagen ohne Zugangsbeschränkung bereit und kommunizieren die Ausschreibung aktiv an die über 500 angeschlossenen Energielieferanten. Damit ergänzen wird die üblichen europaweiten Bekanntmachungen, beispielsweise über eNotices“, erklärt Stefan Arnold.

Die erhöhte Aufmerksamkeit, die die Ausschreibung durch die zusätzliche Veröffentlichung auf energie-handelsplatz.de in der Energiewirtschaft erhält, steigert die Anzahl der Bieter und verbessert die Wettbewerbssituation für die Ausschreibenden so enorm.

Elektronische Ausschreibung optimiert die Preise

Ist die Ausschreibung auf energie-handelsplatz.de veröffentlicht, können die Bieter ihre Angebote elektronisch abgeben. Dazu ist lediglich eine einfache und kostenlose Registrierung notwendig. Nach Ablauf der festgelegten Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote von ISPEX auf Zulässigkeit geprüft.

Die Bieter, die ein gültiges Angebot abgegeben haben, werden danach zur Teilnahme an einer elektronischen Auktion eingeladen und erhalten individualisierte Zugangsdaten. Im Rahmen der Auktion haben die Bieter die Möglichkeit, nach unten korrigierte Preise abzugeben. Die Bieter haben dabei jederzeit Einblick in das Angebotsranking und können ihr Angebot bis zum Auktionsende ständig nachbessern. Mit dem Abschluss der Auktion ist der wirtschaftlichste Bieter ermittelt und nach den vorgegebenen Wartefristen kann der Zuschlag erteilt werden.

E-Vergabe entwickelt sich weiter

„Das vollelektronische Vergabeverfahren wird in den nächsten Jahren die Regel werden“, so Stefan Arnold, „die politischen Weichenstellungen legen dies nahe.“ Bereits ab Oktober 2018 sei z.B. keine postalische Angebotsabgabe für Lieferanten mehr möglich.

Die Vergabeplattform von ISPEX erfüllt nicht nur die gegenwärtigen Anforderungen, sondern bietet bereits heute noch nicht verpflichtende Leistungen wie die elektronische Auktion in der e-Vergabe. „Mit energie-handelsplatz.de bleibt ISPEX nicht nur rechtlich und technisch auf Stand, sondern entwickelt auch innovative Lösungen für zukünftige Kundenbedürfnisse“, unterstreicht Arnold.

  ISPEX Pressemeldung vom 18.04.2017 ISPEX_PM_170418_Kommunen_profitieren_von_elektronischer_Vergabe.pdf (Dateigröße 77 KB)