Kontrollen Energieaudit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat via Twitter mitgeteilt, dass verschiedene Unternehmen aufgefordert wurden, ein Energieaudit nachzuweisen.

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von allen Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahmen gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Firmen, die nicht mehr als KMU gelten, müssen selbsttätig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Das galt erstmals bis zum 5.12.2015. Nach dem ersten Audit steht alle vier Jahre die Erneuerung desselben an. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig die Unternehmen. Das Versäumnis des Audits kann teuer werden: bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen Audit-Verweigerern. Die Unternehmen müssen selbstständig bewerten, ob sie den Kriterien eines KMU unterliegen und den Anforderungen des EDL-G entsprechen. Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS implementiert haben, unterfallen der Pflicht zum Energieaudit nicht mehr.

>> Sind Sie noch KMU? Pflicht zum Energieaudit prüfen

>> Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1)