Kosten der Energiewende

Der Bundesrechnungshof bezifferte die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 auf mindestens 160 Milliarden. Die Bundesregierung bestritt dies. Die FDP-Fraktion des Bundestages erkundigte sich im Rahmen einer kleinen Anfrage unter anderem danach, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs bewerte und worin sich so eine gegensätzliche Wahrnehmung begründe.

Die Bundesregierung betonte, sich nicht die Kostendarstellung des Bundesrechnungshofes zu eigen zu machen und methodische Einwände zu haben. Auf die Frage, welche Kostenrechnung für diesen Zeitraum entgegenstelle, antwortete die Bundesregierung: „Im Monitoring-Prozess ´Energie der Zukunft´ untersucht die Bundesregierung die Bezahlbarkeit von Energie anhand einer Vielzahl von Indikatoren, die in der Zusammenschau ein möglichst realistisches Bild der Kosten ergeben. Auf Grundlage eines engen Austausches mit der unabhängigen Expertenkommission zum Monitoring-Prozess und dem Nationalen Normenkontrollrat hat die Bundesregierung die Indikatorik zu den Kosten seit 2018 weiter ausgebaut und zum Beispiel den Indikator der Letztverbraucherausgaben für Energie und hier insbesondere der Letztverbraucherausgaben für Strom als geeignete Indikatoren für Bezahlbarkeit von Energie aufgenommen. Damit wird die Bezahlbarkeit als Dimension des energiepolitischen Zieldreiecks adressiert“.

Auf die Frage, welche mit welchen Kosten die Bundesregierung pro Jahr rechne, verweist diese auf Trends im internationalen Marktumfeld der Brennstoffe, technologische Entwicklungen und Innovationen, längerfristige Verbrauchs- und Verhaltensänderungen, die Ausgestaltung der Energiegesetzgebung, das Tempo des Stromnetzausbaus und die Entwicklung der CO2-Zertifikatepreise in der EU.

>> Anfrage der FDP Fraktion (19/13319)

>> Antwort der Bundesregierung (19/14016)