KUEBLL gebilligt

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember die neuen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) 2022 gebilligt. Nach der förmlichen Annahme im Januar werden diese gelten.

Die KUEBLL (engl. CEEAG) nehmen Einfluss auf die nationale Ausgestaltung von Vergünstigungen und Erleichterungen für Unternehmen in den genannten Bereichen, indem sie den wettbewerbsrechtlich zulässigen Rahmen definieren. Entsprechend werden die Leitlinien in die geplanten Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung einfließen.

Ähnlich zu den bisherigen UEBLL unterscheidet die KUEBLL unter anderem bei den Beihilfefähigen Sektoren zwischen Sektoren mit „signifikantem Risiko“ (91) und solchen, die nur einem „Risiko“ (25) unterliegen. Handelsintensität und die Stromintensität sind maßgeblich.

Je nach Risikoeinstufung sind Mindestanteile der Kosten bis zu jeweiligen Höchstbeträgen gemessen an der Bruttowertschöpfung zu tragen. Höhere Beihilfeintensitäten sind beispielsweise für Unternehmen aus Sektoren mit einem Risiko zulässig, wenn sie nachweisen, dass mehr als die Hälfe ihres Stromverbrauchs aus regenerativen Quellen stammen.

Für Beihilfegewährung sind Gegenleistungen vorgesehen, z.B. Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte zur Treibhausgasminderung.

Die KUEBLL gestatten Übergangsregelungen für Unternehmen, die die neuen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beihilfen nicht mehr erfüllen.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

>> CEEAG (PDF)

 
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