KWK-Anlagen: Nachweis Modernisierung

Das BAFA teilt auf seiner Website mit, dass für die Nachweisführung bei modernisierten KWK-Anlagen der Verweis auf ein „Modernisierungspaket“ ungenügend ist. Für eine erneute Zulassung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz seien die gesetzlichen Voraussetzungen individuell nachzuweisen.

Die Praxis in der Vergangenheit, als Verfahrensvereinfachung mit verschiedenen Herstellern kleiner KWK-Anlagen sogenannte „Modernisierungspakete“ abzustimmen, ist nicht mehr möglich. Durch die Umsetzung eines abgestimmten Modernisierungspaketes sollte für Verbraucher und BAFA verlässlich festgelegt werden, dass die Anforderungen an die Anlagenmodernisierung nachgewiesen worden sind.

Insbesondere sind dies die Einhaltung der gesetzlich geforderten Kostenschwellen und der Effizienzsteigerung. U.a. müssen nun im Zuge des Nachweises der Effizienzsteigerung und Erreichung der Kostenschwellen die im Rahmen der Modernisierung ausgetauschten Anlagenteile in der Rechnung einzeln aufgeführt werden. Darüber hinaus muss „für sämtliche die Effizienz bestimmenden Anlagenteile, die zur Erreichung der Kostenschwelle herangezogen werden, […] eine Effizienzsteigerung anhand von Kennzahlen messtechnisch nachgewiesen werden“. Die Hersteller müssen diese zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist mit dem Antrag einzureichen.

>> Kurzmeldung des BAFA

 
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