Letztmalig EEG-Umlage melden

Bis zum 28.02.2023 müssen Unternehmen mit einer Eigenversorgung bei Strom ohne Weiterleitung an Dritte die umlagepflichtigen Strommengen des ersten Halbjahres 2022 an den zuständigen Verteilnetzbetreiber melden. Dies dient letztmalig der Abrechnung der EEG-Umlage für das vorangegangene Jahr.

Gegebenenfalls sind die korrigierte Basisangaben zu übermitteln. Eine Meldung an die Bundesnetzagentur muss nur nach Aufforderung getätigt werden.

 
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

In Kürze finden Sie die Übersicht mit den neuen Terminen hier.